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GEMÜNDEN: Telefonterror wegen Entlassung

GEMÜNDEN

Telefonterror wegen Entlassung

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    Weil sich ein 31-jähriger Maler und Lackierer nicht mit der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses abfinden wollte, betrieb er gegen seine ehemalige Chefin einen Telefonterror. Insgesamt 213 Anrufe tätigte er innerhalb weniger Tage. Wegen Nachstellung und Bedrohung wurde er jetzt zu einer Geldstrafe über 4080 Euro verurteilt.

    „Das Beschäftigungsverhältnis ist nicht so beendet worden, wie mein Mandant es sich vorgestellt hat“, nannte der Verteidiger des 31-Jährigen als Auslöser für den telefonischen Psycho-Terror. „Ich hab mich ungerecht behandelt gefühlt“, nannte der Angeklagte als Grund. Die ehemaligen Arbeitgeber berichteten, dass der Mann zunächst als Leiharbeiter eingestellt worden war. Schließlich habe man ihn als Vorarbeiter übernommen. Noch während der Probezeit wäre er häufig zu spät auf die Arbeit gekommen und es hätte auch oft Probleme zwischen ihm und den anderen Arbeitnehmern in der Werkstatt gegeben.

    „Es hat einfach nicht funktioniert“, so die 44-jährige, ehemalige Chefin. Ein weiteres Argument des Angeklagten war, dass seine Arbeitgeber sauer auf ihn waren, weil der bis dahin arbeits- und obdachlose Mann ein Verhältnis mit einer Mitarbeiterin begonnen hat. Das bezeichnete die 44-Jährige als Blödsinn. Schließlich hat die Mitarbeiterin zuvor schon einmal ein Verhältnis mit einem anderen Betriebsangehörigen gehabt und da habe man sich auch nicht dran gestört.

    Erst nur Geräusche, dann auch Drohungen

    „Ich habe mich darüber gefreut, dass meine Ex-Chefin sich aufgeregt hat“. Für die Aufregung gesorgt haben dann seine Anrufe mit unterdrückter Rufnummer auf dem Firmen-Handy der Frau. Zunächst waren es nur Geräusche, die er bei seinen Anrufen schickte, später dann auch Drohungen. „Ich schlitze dich auf“, „Kopf ab“, „Dein Mann wird einen Unfall haben“ oder „Deine Familie ist bald tot“, listete das von der Frau angefertigte und der Polizei in Marktheidenfeld überlassene Anrufprotokoll auf.

    Auf die Schliche des ehemaligen Angestellten ist man durch eine bei der Telekom beantragten Fangschaltung gekommen. Akribisch waren hier die 213 Anrufe innerhalb von fünf Tagen aufgelistet. Den „Rekord“ schaffte der Anrufer am 26. Oktober mit 86 Anrufen innerhalb von elf Stunden. Er hätte auch bestimmt noch weitergemacht, wenn ihm die genervte und später mit einem Nervenzusammenbruch geplagte Frau ihm mit einer WhatsApp nicht die Fangschaltung mitgeteilt hätte.

    Angeklagter bezahlte im Vorfeld Schmerzensgeld

    In der Hauptverhandlung am Amtsgericht Gemünden legte der frühere Angestellte ein Teilgeständnis ab. Die Anrufe gab er gegenüber Richterin Karin Offermann zu, nicht jedoch die Bedrohungen. Dass sein Verhalten nicht in Ordnung war, gab er schließlich zu. Darum hatte er auch schon im Vorfeld rund 1050 Euro an Auslagen, darunter auch 500 Euro Schmerzensgeld, an seine frühere Chefin bezahlt und sich im Gerichtssaal bei ihr entschuldigt.

    Straffrechtlich ist der Angeklagte bereits drei Mal in Erscheinung getreten. Fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr und zwei Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, so die Einträge im Bundeszentralregister. Deshalb steht er aus der letzten Verurteilung noch unter Bewährung. Aus diesem Grund beantragte die Staatsanwaltschaft gegen ihn auch eine sechsmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Der Verteidiger plädierte dagegen auf eine „empfindliche Geldstrafe“, weil sein Mandant nicht einschlägig vorbestraft ist.

    Dies sah auch Richterin Offermann in ihrer Urteilsbegründung so und verhängte eine Geldstrafe von 4080 Euro (120 Tagessätze zu 34 Euro). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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