Der Marktgemeinderat Thüngen beschloss in seiner jüngsten Sitzung Änderungen der Satzung zum gemeindlichen Förderprogramm "Aktivierung von Leerständen und Baulücken", die unter anderem Art und Höhe der Förderung, sowie das Verfahren betreffen. Neben der Förderung einer Zuführung zu einer neuen Wohn-, beziehungsweise Gewerbenutzung, ob zu Eigennutzung oder Vermietung, ist festgelegt, dass auch ein Abriss ohne nachfolgende weitere Baumaßnahme mit 30 Prozent der Kosten, bis zu einer Höchstgrenze von 5000 Euro, gefördert wird (Einzelfallentscheidungen sind vorbehalten).
Thüngen