Der Streit zwischen dem Reit- und Fahrverein (RFV) Lohr und der Pächterin seiner Reitanlage wird in den kommenden Monaten von der 9. Zivilkammer des Würzburger Landgerichts entschieden – zumindest in der ersten Instanz. Anfang der Woche trafen sich die Parteien im Sitzungssaal B103 im Würzburger Justizzentrum zum Verhandlungstermin.
Der Graben im RFV ist tief – auf der einen Seite der Vorstand des Vereins, auf der anderen Seite Reitlehrerin Stephanie Schmidt-Sütterlin und ihr Mann Holger Schmidt, die ihr „Reiterzentrum“ auf der Anlage des RFV betreiben. Geht es nach dem Vereinsvorsitzenden Alexander Dietrich, Geschäftsführer Heiner Schmitt und ihren Mitstreitern, dann tun sie das seit Anfang dieses Jahres ohne Pachtvertrag: Im Zentrum der Klage des Vereins gegen die Reitschule steht die Feststellung, dass das Vertragsverhältnis aufgrund einer außerordentlichen Kündigung zum 31. Dezember 2013 beendet wurde.
Wir haben mehrfach über die Querelen im RFV berichtet, die im Jahr 2012 begannen: Damals verdächtigte der Vorstand die Reitschule, sich unerlaubterweise an den Futter- und Einstreuvorräten des Vereins bedient zu haben. Nachweisen ließ sich der Verdacht nicht, der Vorfall war aber der Auftakt zu einer ganzen Reihe von juristischen Auseinandersetzungen. Unter anderem wurde ein vom Verein ausgesprochenes einjähriges Hausverbot für Holger Schmidt per einstweiliger Verfügung wieder aufgehoben.
Kein Blickkontakt
Bei der mündlichen Verhandlung der Kündigungs- und Räumungsklage wurde weder gestritten, noch wurden juristische Argumente ausgetauscht. Alexander Dietrich auf der einen und Stephanie Schmidt-Sütterlin auf der anderen Seite, getrennt durch ihre Rechtsanwälte, würdigten sich keines Blickes. Was die Parteien zu sagen haben, legen sie in Schriftsätzen vor, wie es in Zivilprozessen üblich ist.
Statt dessen wurden sechs Zeugen vernommen – mehr als vier Stunden lang und streng nach Protokoll zu einzelnen strittigen Punkten, die vorher in einem Beweisbeschluss durch Richter Armin Haus festgelegt worden waren. Unter anderem wirft der Verein der Reitschule vor, den Boden in der Reithalle nicht in dem erforderlichen Maß zu pflegen und dadurch für Höhenunterschiede von bis zu 40 Zentimetern in der Tretschicht aus Sand verantwortlich zu sein.
Geschäftsführer Heiner Schmitt sprach von einer „erheblichen Verletzungsgefahr“ für Pferde und Reiter. Vor eigenen Veranstaltungen sorgen er und andere RFV-Mitglieder nach eigener Aussage immer wieder mit schwerem Gerät dafür, dass der Boden in gutem Zustand ist.
Auf der anderen Seite hat die Reitschule dem Verein im Januar und Februar 2013 weniger Pacht gezahlt, weil der Boden in der Halle nicht gewässert wurde und deshalb so trocken, staubig und hart wurde, dass kein Reitunterricht stattfinden konnte. Um insgesamt 3500 Euro hat Stephanie Schmidt-Sütterlin nach Angaben ihres Ehemanns seit Beginn der Streitigkeiten in einzelnen Monaten die Pacht gekürzt.
Unter anderem deswegen, weil an einzelnen Tagen Pferde vom Verein nicht gefüttert oder Boxen eingestreut wurden, wie Holger Schmidt zu Protokoll gab. Er verbrachte mit seinen Unterlagen die mit Abstand längste Zeit im Zeugenstand und wurde vom Anwalt des RFV zu den einzelnen Punkten intensiv befragt. Unter anderem führt der Verein ins Feld, die Reitschule habe ihre Koppel nicht ausreichend gesichert, so dass immer wieder Pferde ausgebüxt seien. „Das ist einmal vorgekommen“, antwortete Schmidt.
Streitpunkt Hallenboden
Hauptsächlich ging es aber um die Pflege des Hallenbodens. Die Reitschule fühlt sich nur dafür verantwortlich, die 60 mal 20 Meter große Halle dreimal pro Woche mit einem Traktor und einem Ziehschild abzuziehen. Alles andere sei nicht Vertragsbestandteil, betonte Schmidt. Der Verein hat für das Abziehen der Halle genaue Zeiten vorgegeben: Montag, Mittwoch und Freitag um 12 Uhr. Weil er tagsüber berufstätig ist, könne er das nur selten leisten, so Schmidt: „Ich mache es meistens um 20 Uhr nach den Abendreitstunden.“
Spannend wird es in dem Verfahren erst im neuen Jahr: Zum Ergebnis der Beweisaufnahme sollen die Parteien bis Mitte Januar schriftlich Stellung nehmen, für den 2. Februar hat das Gericht einen Verkündungstermin anberaumt.