Wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sollte eine 55-jährige Frau 2700 Euro Strafe zahlen. Gegen diesen Strafbefehl legte sie Einspruch ein, sodass es vor dem Amtsgericht Gemünden zur Gerichtsverhandlung kam. Das Urteil fiel mit einem Bußgeld von 750 Euro deutlich milder aus.
Gemünden