Eigentlich ging es in der Verhandlung am Amtsgericht Gemünden nur um die beiden Einsprüche eines 73-jährigen Mannes gegen zwei Strafbefehle. Am Ende stand nach zum Teil sehr turbulenten zwei Stunden die Aussetzung der Verhandlung, weil der Angeklagte einen Befangenheitsantrag gestellt und Strafrichter Dr. Sven Krischker abgelehnt hatte. Die Verhandlung wird fortgesetzt, wenn über den Antrag entschieden ist.
Gemünden