Im Vergleich zu hauptamtlichen Bürgermeistern stehen sich ihre ehrenamtlichen Kollegen erheblich schlechter, wie die Tabelle für den Raum Gemünden ausweist. Ob Haupt- oder Ehrenamt, entscheidet der Gemeinderat.
Bei den Bürgermeistern im Hauptamt hat das Bayerische Innenministerium 2012 die Besoldung nach der Einwohnerzahl festgeschrieben und damit den Gemeinderat einer Entscheidung darüber enthoben. Demnach bekommen hauptamtliche Bürgermeister in Orten bis 2000 Einwohner die Gehaltsstufe A13 (4664,59 Euro), bis 3000 Einwohner A14 (5164,46 Euro) und so weiter bis über 30 000 Einwohner (B4 = 7589 Euro). Dazu kommt jeweils eine Dienstaufwandsentschädigung, die der Gemeinderat zwischen 209,17 und 687,56 Euro festlegen muss.
Einen großen Entscheidungsspielraum haben die Gemeinderäte noch bei den ehrenamtlichen Bürgermeistern. Sie erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung: bis 1000 Einwohner zwischen 1072,64 und 2788,84 Euro; bis 3000 Einwohner zwischen 2681,58 und 4022,38 Euro; bis 5000 Einwohner zwischen 3539,69 und 4773,21 Euro; bei mehr als 5000 Einwohnern zwischen 4076,01 und 5148,64 Euro. Aber: Die Kriterien für die Einstufung sind vorgegeben mit den Anforderungen des jeweiligen Amts.
Die Mehrkosten der Gemeinde für einen hauptamtlichen Bürgermeister relativieren sich etwas dadurch, da dieser später einmal eine Beamtenpension erhält, während bei den ehrenamtlichen Bürgermeistern die Gemeinde für den sogenannten Pflichtehrensold (Pension) aufkommen muss.
Zur Tabelle: In Obersinn mit jetzt knapp unter 1000 Einwohnern gilt als „Besitzstandswahrung“ noch die alte, höhere Stufe. Bei der VG Burgsinn und VG Gemünden sind die Bezüge des Vorsitzenden, Wolfgang Blum (Aura) und Martin Göbel (Karsbach) angegeben, beim Landkreis die des Landrats Thomas Schiebel.