"Kritik an staatlichen Maßnahmen ist zulässig, die jeweilige Form ist allerdings entscheidend." So hat der Staatsanwalt einen 44-jährigen Frührentner aus dem Raum Gemünden belehrt. Er musste sich in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Gemünden wegen Volksverhetzung verantworten. Während der Hochphase der Corona-Beschränkungen im Jahr 2021 habe er sich auf Facebook gegen eine angebliche Zwangsimpfung der Bevölkerung gewehrt. Allerdings nicht mit den richtigen Mitteln.
Gemünden