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LOHR/MARIABUCHEN: Untätigkeitsklage gegen die Stadt

LOHR/MARIABUCHEN

Untätigkeitsklage gegen die Stadt

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    Sichtbarer Protest: Mit einem Transparent weist Heribert Endres an der Zufahrt zu seinem Hotelgasthof in Mariabuchen auf die in seinen Augen geschäftsschädigende Untätigkeit der Stadt bei der Instandhaltung einer Straße hin. Der Unternehmer klagt jetzt vor dem Verwaltungsgericht gegen die Stadt.
    Sichtbarer Protest: Mit einem Transparent weist Heribert Endres an der Zufahrt zu seinem Hotelgasthof in Mariabuchen auf die in seinen Augen geschäftsschädigende Untätigkeit der Stadt bei der Instandhaltung einer Straße hin. Der Unternehmer klagt jetzt vor dem Verwaltungsgericht gegen die Stadt. Foto: Foto: Johannes Ungemach

    Auf die Stadt Lohr kommt eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Würzburg zu. Eingereicht hat sie ein Anwalt im Auftrag von Heribert Endres, Eigentümer des Hotelgasthofs Buchenmühle in Mariabuchen, und Waldbesitzer Christoph von Hutten. Streitpunkt ist das rund 150 Meter lange letzte Straßenstück vor der Buchenmühle sowie die anschließende Brücke über den Buchenbach.

    Endres und von Hutten sind der Ansicht, dass die Stadt Lohr für den Unterhalt der von tiefen Schlaglöchern übersäten Straße und der Brücke zuständig ist. Sie fordern das Verwaltungsgericht auf, die Stadt zur Übernahme und Ausübung der Baulast zu verpflichten. Die Stadt indes sieht die Anlieger in der Pflicht.

    Der bereits längere Zeit schwelende Konflikt hat eine noch längere Vorgeschichte. Sie geht zurück bis 1870. Damals, so besagen es alte Akten, entschied das „Königliche Bezirksamt Karlstadt“, dass die Verbindung zur Buchenmühle und weiter zu den Erlenbacher und Rettersbacher Höfen öffentlicher Weg sei.

    Vereinbarung aus dem Jahr 1961

    Viele Jahrzehnte wurde der Weg ohne größere bürokratische Begleitumstände genutzt. 1961 jedoch kam es zwischen der damals noch existenten Gemeinde Steinbach und der Familie von Hutten als Grundeigentümerin zu einer „Straßengrundabtretungsverpflichtung“, weil die Gemeinde den Weg ausbauen wollte. Die Gemeinde zahlte den symbolischen Betrag von 1000 Mark. Die von Huttens traten im Gegenzug die erforderlichen Flächen an die Gemeinde ab. Als Ausgleich erhielten sie das Recht, aus ihren angrenzenden Wäldern „auf ewige Zeit kostenlos und uneingeschränkt“ über den Weg Holz abfahren zu dürfen.

    Die Gemeinde Steinbach verpflichtete sich, die Straße nach dem Straßen- und Wegegesetz für den Gemeingebrauch zu widmen. Auch die Baulast sei damals auf die Gemeinde übergegangen, argumentiert der Anwalt der Kläger nun.

    Lange nachdem Steinbach nach Lohr eingemeindet worden war, legte die Stadt 1988 ein Bestandsverzeichnis aller Straßen und Wege in ihrer Verantwortung an. Dabei wurde der heute umstrittene und genau an der Gemarkungsgrenze von Steinbach beginnende Straßenabschnitt aber offenbar nicht aufgenommen. Auch heute steht die Stadt auf dem Standpunkt, dass für die Instandhaltung der Straße und der einst von der Gemeinde Steinbach gebauten Brücke die Anlieger zuständig sind.

    Die sind gänzlich anderer Ansicht. Heribert Endres erinnert daran, dass sich die Stadt in früheren Zeiten sehr wohl für den Unterhalt der Straße zuständig gesehen habe. Dass der Weg ein öffentlicher ist, steht für den 75-Jährigen außer Frage. Schließlich werde er nicht nur von Gästen der Buchenmühle, sondern auch von Landwirten, Spaziergängern und Prozessionen genutzt.

    „Das ist Geschäftsschädigung.“

    Heribert Endres Eigentümer der Buchenmühle

    Der ehemalige Stadtrat wirft der Stadt „Schikane“ vor und spricht von „Geschäftsschädigung“. Das begründet er damit, dass beispielsweise Rollstuhlfahrer oder Gehbehinderte über die Rumpelpiste nur schwer zu seinem Hotelgasthof gelangen. Und das, obwohl er das Haus erst vor wenigen Jahren für über 150 000 Euro barrierefrei umgebaut habe. Endres beklagt, dass die Stadt „so viel Geld für die Tourismuswerbung rauswirft“, dann die im Tourismusbereich Tätigen jedoch vernachlässige.

    Dass die Stadt durchaus könne, wenn sie nur wolle, zeigt sich laut Endres an der Zufahrt hinauf zur Wallfahrtskirche Mariabuchen. Dort habe die Stadt ein in Privatbesitz befindliches Wegstück ohne Murren vorbildlich ausgebaut.

    Mit Blick auf die Vorgeschichte bis ins Jahr 1870 scherzt Endres mit bitterem Beigeschmack, dass sich „ein preußischer Bürgermeister offenbar nicht gerne den königlich-bayerischen Festsetzungen beugt“. Lange habe man vergeblich versucht, die Stadt zu überzeugen. „Jetzt wird scharf geschossen“, sagt Endres über die nun eingereichte Klage.

    Der sieht man im Lohrer Rathaus nach Aussage von Hauptamtsleiter Dieter Daus indes „gelassen entgegen“. Die Stadt habe die Eigentumsverhältnisse und die Frage der Unterhaltspflicht „in enger Absprache mit dem Landratsamt rechtlich geprüft“. Ergebnis: Es handle sich um einen Privatweg. „Wir haben keinerlei Veranlassung, etwas in die Wege zu leiten“, sagt Daus.

    Endres freilich geht davon aus, dass das Verwaltungsgericht die Sache anders sehen wird. Er vermutet, dass die Stadt sich vor allem deshalb ziere, weil sie keinen Präzedenzfall schaffen wolle. Bis das Verwaltungsgericht die Sache klärt, wird es noch Monate dauern. Die Buckelpiste in Mariabuchen wird also noch einige Zeit Bestand haben.

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