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Gemünden: Vater teilt zum Schutz der Familie Schläge aus

Gemünden

Vater teilt zum Schutz der Familie Schläge aus

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    Das Amtsgericht in Gemünden.
    Das Amtsgericht in Gemünden. Foto: Michael Mahr

    Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn er einen bösen Nachbarn hat. Diese Erfahrung macht eine fünfköpfige Familie im Raum Lohr. Der 40-jährige Familienvater musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Gemünden wegen Körperverletzung verantworten. Er hatte Schläge und Tritte gegen einen 54-jährigen Nachbarn ausgeteilt, der Familie bedroht hatte und das nicht zum ersten Mal.

    "Da gibt es eine Vorgeschichte", betonte der Angeklagte in der Verhandlung gegenüber Strafrichterin Katrin Heiduck. Und die sah so aus, dass der Nachbar vor rund fünf Jahren ein Haus vom Vater des Angeklagten gekauft hat. Von diesem Moment an gab es zahlreiche Beschimpfungen, Bedrohungen und Beleidigungen durch den psychisch angeschlagenen Mann gegen den Verkäufer und dessen Familie.

    Am 12. Februar 2019, einem Sonntag, kam es dann zu der angeklagten tätlichen Auseinandersetzung. Der inzwischen gestorbene Nachbar schellte und klopfte gegen 7.30 Uhr an die Haustür der Familie. Nur mit einer Schlafanzughose bekleidet öffnete der 40-jährige Familienvater die Tür. Eine Beleidigung und die Drohung "Ich lösche die gesamte (Familienname)-Brut aus" empfing den Hausherrn. Dabei habe der 54-Jährige beide Hände in den Hosentaschen gehabt, so hantierend, als habe er eine Waffe dabei.

    Während die Ehefrau und zwei der drei Kinder sich im Hausflur in Sicherheit brachten, schob der Vater den Störer zurück zur Straße. Dabei fiel der ältere Mann zunächst mit dem Kopf auf den Kotflügel seines Autos und anschließend auf die Straße. Zudem trat der Vater mit bloßen Füßen gegen den Kopf des 54-Jährigen, der sich eine Schädelprellung und eine Prellung am Unterkiefer zuzog.

    In der Verhandlung konnten Nachbarn als Zeugen nicht viel zum Beginn der Auseinandersetzung aussagen, lediglich zur Prügelszene am Fahrzeug. Übereinstimmend sagten sie, dass sich der ältere Mann nicht gewehrt, aber den Familienvater durch sein Verhalten provoziert habe. Nach dem gleichen Muster hatten Beamte der Polizeiinspektion in den Monaten zuvor schon acht Mal den Konflikt der beiden registriert.

    So kamen Richterin Heiduck und die Staatsanwältin auch zu der Ansicht, dass dem Familienvater wegen der monatelangen Provokationen nur eine "geringe Schuld" vorzuwerfen ist. Belastend, so die Staatsanwältin, war allerdings die Tatsache, dass hier gegen ein am Boden liegendes Opfer getreten wurde. Deshalb wurde eine Einstellung des Verfahrens nur gegen Zahlung einer relativ hohen Geldauflage angeregt. Mit Zustimmung des Verteidigers und des Angeklagten muss dieser bis zum 1. Februar 1000 Euro an den Tierschutzverein Main-Spessart bezahlen. Danach wird das Verfahren endgültig ad acta gelegt.

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