(ka) Sogar für Marienlieder im Mai oder die Musik beim „Abholen der Kirb“ soll die Gema schon versucht haben, Gebühren einzuziehen. Stellung dazu nahm die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte bei der Bürgermeisterdienstbesprechung am Donnerstag nicht. Wie Karl Scherer vom Landratsamt erklärte, beharre die Gema-Bezirksdirektion Nürnberg darauf, nur auf Anfrage und schriftlich Stellung zu nehmen.
Deutlich auskunftsfreudiger zeigten sich Städte und Gemeinden in Main-Spessart bei einer Umfrage des Landkreises. „Die Gema betreibt schon fast Spionage“, hieß es da. So werde nach Veranstaltungen in Zeitungen, Mitteilungsblättern und im Internet recherchiert. Sogar die für Veranstaltungen angemeldete Besucherfläche werde zuweilen nachgemessen – auch von ihr hängt die Gebühr ab. Auch habe es trotz nachweislicher Anmeldung „Strafzahlungen“ gegeben, weil die Gema die Anmeldung bestritt.
Versäumnisse kommen teuer
Versäumt ein Veranstalter die Anmeldung bei der Gema, muss er hinterher als Schadenersatz (oder Strafe) doppelte Gebühren bezahlen. Letztlich ist die Anmeldung Sache des Veranstalters. Die Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn ist dazu übergegangen, auf ihren Anmeldevordrucken ausdrücklich darauf hinzuweisen.
Karl Scherer riet, rechtzeitig vor einer Veranstaltung mit der Gema Kontakt aufzunehmen, um eine kostengünstige Abwicklung zu erreichen. So gebe es viele Tarife und Sondernachlässe, zum Beispiel für klassische Musik bei Schulkonzerten, für offene Kinder- und Jugendarbeit, bei Jugendtanzveranstaltungen oder bei musikalischer Nachwuchsarbeit. Dazu empfehle es sich, die 15-seitige Gema-Broschüre „Musik zum fairen Preis“ zu studieren, die sich auch im Internet herunterladen lässt.
Ein Ärgernis war kurz vor der Bürgermeisterdienstbesprechung vom Tisch: Kindergärten in Bayern müssen rückwirkend zum 1. Januar weder an die Gema noch an die Verwertungsgesellschaft Musikedition Gebühren bezahlen; schon gezahlte Gebühren werden erstattet. Nach einer neuen Vereinbarung bezahlen die kommunalen Spitzenverbände rückwirkend zum 1. Januar pauschal 290 000 Euro für die 8000 bayerischen Kindergärten (wir berichteten).
„Ich finde es unglaublich, dass hier wieder die Kommunen zahlen müssen“, sagte Heinz Nätscher dazu. Landrat Thomas Schiebel bezeichnete die Vereinbarung dagegen als unkomplizierte Lösung. Um Ärger mit der Gema zu vermeiden, hatten laut der Umfrage mehrere Kindergärten in Main-Spessart darauf verzichtet, bei Veranstaltungen Musik von Tonträgern abzuspielen.
Unfallschutz greift
Erfreulicher fiel die Antwort zur Haftung bei Mitnahme von Nachbarkindern im Auto zum oder vom Kindergarten aus. Wie Landkreisjurist Dr. Michael Deubert erklärte, greift hier laut Rückfrage beim Bayerischen Gemeindeversicherungsverband der gesetzliche Unfallschutz. Diesem unterliegen Kinder auf dem direkten Weg zum Kindergarten (oder zur Schule) immer, unabhängig von (Begleit)Personen und Beförderungsmittel. Verursache ein Fahrer auf dem Weg schuldhaft einen Unfall, werde die gesetzliche Unfallversicherung zwar dessen Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, das gelte aber immer. Die Angst, eine solche Gefälligkeit könne teuer zu stehen kommen, sei also unbegründet.