Hat ein Maschinenführer seinem Arbeitskollegen bei einem Betriebsunfall das Leben gerettet – oder trägt er Schuld daran, dass der Mann fast beide Füße verloren hat? Dies zu klären, war die Aufgabe von Strafrichterin Maryam Neumann. Am Ende der Verhandlung stand aber dann fest, dass den Maschinenführer an den schweren Verletzungen seines Kollegen keine Schuld trifft. Das Verfahren wurde eingestellt.
Gemünden