Weil er die unangekündigte Kontrolle seines Pferdestalles durch das Veterinäramt Main-Spessart und den daraus resultierenden Bescheid für inakzeptabel hielt, hat ein Pferdehalter aus dem Raum Marktheidenfeld beim Verwaltungsgericht Würzburg Klage eingereicht. Er forderte, den Bescheid der Behörde aufzuheben.
Konkret wurde der Pferdehalter vom Veterinäramt aufgefordert, seine Stallungen und Außenlaufflächen besser und fachgerecht zu entmisten und einzustreuen. Zudem solle er die Pferde täglich ausreichend bewegen.
Das Amt hatte den Bescheid nach einer unangekündigten Kontrolle des Hofes im Mai 2015 erstellt. Darin beanstandete es den Zustand der Boxen und der Ausläufe, wie sie von den Kontrolleuren des Veterinäramts vorgefunden wurden. Neben der Aufforderung, sich besser um die Stallungen zu kümmern, wurden dem Pferdehalter zusätzlich vom Veterinäramt die Kosten für die angefallene Arbeitszeit der beiden Veterinäre von rund 273 Euro sowie die Fahrtkosten von 18,20 Euro in Rechnung gestellt.
Zum Gerichtstermin selbst erschien der Kläger nicht persönlich, sondern es kam sein Vater als Bevollmächtigter. Er erläuterte, dass er nur für das Reiten der Pferde zuständig sei. Wie der Richter aus früheren Akten entnahm, wurde ihm die Haltung und Betreuung von Pferden bereits 2013 richterlich untersagt.
In der Verhandlung gingen Gericht, Kläger und Angeklagter noch einmal den Kontrolltermin am besagten Tag durch. Auf eine Anzeige hin kam der Veterinärarzt gemeinsam mit einem Assistenten gegen 10.20 Uhr auf dem Hof des Klägers an und begann mit der unangekündigten Kontrolle. Wenig später kam der Vater des Pferdehalters dazu und verwies die Kontrolleure des Grundstücks. Als die Veterinäre gegen 11 Uhr mit Unterstützung der Polizei wiederkamen, waren die Pferde auf der Weide. Die gesamte Lauffläche sei stark durch Mist verunreinigt gewesen, registrierten sie. Wenig später traf auch der Pferdehalter ein. Die Veterinäre begutachteten die Ausläufe und die Hofstelle und protokollierten alles mit Fotos, die auch in der Verhandlung begutachtet wurden.
Behörde: Zu wenig Bewegung
Zusammenfassend stellte der Richter mit Blick auf die Bilder fest: Es gebe Bereiche, die „nicht ganz top“ aussehen würden, wenn er es vorsichtig sage. Der Vater des Klägers bekräftigte hingegen, der Sohn habe in der Hofstelle gegen 7 Uhr morgens gemistet. Dass die Boxen und der Auslauf aussähen wie auf den Bildern, sei verständlich, wenn man bedenke, dass sich dort teilweise elf Pferde 24 Stunden im Stall befunden hätten. Das Bild sei vor dem Aufsammeln der Pferdeäpfel gemacht worden. Mängel an den Pferden wurden vom Veterinäramt nicht festgestellt.
Abschließend erläuterte der Richter, aus Sicht des Gerichts sei es nicht abwegig, dass das Veterinäramt gekommen sei, um sich in den beiden Punkten Haltung und Bewegung einen Einblick zu verschaffen und daraufhin den Bescheid erlassen habe. Zudem stellte er fest, dass eine Kontrolle auch dann stattfinden könne, wenn niemand dabei sei.
Der Vater des Pferdehalters hingegen kritisierte in der Verhandlung mehrmals, dass sich das Verhalten der Behörde einzig und allein gegen seine Person richte und deshalb nicht objektiv sei. Das Gericht ging darauf nicht ein.
Nach einer nichtöffentlichen Beratung wies es die Klage ab und übertrug dem Kläger, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil wurde schriftlich zugestellt. Eine Berufung beim Verwaltungsgericht Würzburg ist nicht zugelassen. Sollte Berufung eingelegt werden, muss dies beim Bayerischen Verwaltungsgericht erfolgen.