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Main-Spessart: Vorsicht bei Grundsteuererklärung: "Unbebaute Grundstücke" sind häufig Land- und Forstwirtschaftsflächen -zu hohe Steuer droht

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Vorsicht bei Grundsteuererklärung: "Unbebaute Grundstücke" sind häufig Land- und Forstwirtschaftsflächen -zu hohe Steuer droht

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    Formulare zur Grundsteuererklärung (Symbolbild).
    Formulare zur Grundsteuererklärung (Symbolbild). Foto: Michael Reichel/dpa

    Jeder Grundstückseigentümer muss bekanntlich eine Grundsteuererklärung abgeben, die Frist wurde bis Ende Januar verlängert. Manche, die sich die Arbeit bereits gemacht haben, haben womöglich auch schon Bescheide vom Finanzamt bekommen. Frank Rumpel, Leiter der Ecovis-Steuerberatungskanzlei in Würzburg, rät in bestimmten Fällen zu einem generellen Einspruch, vor allem im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Aber nicht nur Land- und Forstwirte sollten sich die Schreiben vom Finanzamt genau anschauen, sondern alle, die einen Acker, eine Wiese, ein Grundstück mit Obstbäumen oder nur ein außerhalb gelegenes Gartengrundstück haben.

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