Bisher waren Kommunen abgesehen vom wirtschaftlichen Bereich von der Umsatzsteuer befreit. Steuerlich relevant waren somit nur die gewerbliche Verpachtung, die Touristinformation sowie Forst- und Jagdpachten. Diese Regelung ist in wenigen Monaten Geschichte – und das nicht nur in Karlstadt. "Ab dem 1. Januar 2025 werden bundesweit kommunale Einnahmen umsatzsteuerpflichtig", informierte Eva Ludwig, zuständig für Finanzen und Vermögen, den Finanzausschuss am Dienstag.
Karlstadt