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Karlstadt: "Wahnsinniger zeitlicher Aufwand": So hart trifft die neue Umsatzsteuerpflicht ab 2025 die Karlstadter Verwaltung

Karlstadt

"Wahnsinniger zeitlicher Aufwand": So hart trifft die neue Umsatzsteuerpflicht ab 2025 die Karlstadter Verwaltung

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    Kommunale Einnahmen müssen auch in Karlstadt bald versteuert werden.
    Kommunale Einnahmen müssen auch in Karlstadt bald versteuert werden. Foto: PicLeidenschaft (Symbolfoto)

    Bisher waren Kommunen abgesehen vom wirtschaftlichen Bereich von der Umsatzsteuer befreit. Steuerlich relevant waren somit nur die gewerbliche Verpachtung, die Touristinformation sowie Forst- und Jagdpachten. Diese Regelung ist in wenigen Monaten Geschichte – und das nicht nur in Karlstadt. "Ab dem 1. Januar 2025 werden bundesweit kommunale Einnahmen umsatzsteuerpflichtig", informierte Eva Ludwig, zuständig für Finanzen und Vermögen, den Finanzausschuss am Dienstag.

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