Hätte der Messerangreifer von Aschaffenburg am Tag der Tat in Haft sitzen müssen? Diese Frage steht seit Freitag im Raum. Denn die Staatsanwaltschaft Schweinfurt wollte den 28-jährigen Afghanen ab 23. Dezember 2024 für 40 Tage in Haft nehmen. Demnach wäre er erst am 1. Februar wieder freigekommen. Aber: Die Haft trat er nicht an.
Aschaffenburg/Schweinfurt