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Aschaffenburg/Schweinfurt: Warum der Messerangreifer von Aschaffenburg im Gefängnis sitzen sollte, aber die Haftstrafe nicht antrat

Aschaffenburg/Schweinfurt

Warum der Messerangreifer von Aschaffenburg im Gefängnis sitzen sollte, aber die Haftstrafe nicht antrat

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    In einem weißen Papier-Overall wird der Messerangreifer von Aschaffenburg dem Haftrichter vorgeführt.
    In einem weißen Papier-Overall wird der Messerangreifer von Aschaffenburg dem Haftrichter vorgeführt. Foto: Daniel Vogl, dpa

    Hätte der Messerangreifer von Aschaffenburg am Tag der Tat in Haft sitzen müssen? Diese Frage steht seit Freitag im Raum. Denn die Staatsanwaltschaft Schweinfurt wollte den 28-jährigen Afghanen ab 23. Dezember 2024 für 40 Tage in Haft nehmen. Demnach wäre er erst am 1. Februar wieder freigekommen. Aber: Die Haft trat er nicht an.

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