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LOHR: Warum steht auf Keiler-Etikett nicht der Brauort?

LOHR

Warum steht auf Keiler-Etikett nicht der Brauort?

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    „Keiler Bier“ in der Bügelflasche wird nicht in Lohr produziert, sondern in Kulmbach, wie die Pressestelle der Kulmbacher Brauerei, zu der die Lohrer „Keiler Bier GmbH“ über ihre Mutter Würzburger Hofbräu gehört, auf Anfrage mitteilte, das restliche „Keiler“ wird in Würzburg hergestellt. Auf den Flaschen jedoch steht kein Hinweis auf den Brauort, nur „nach urtypischer Brautradition aus dem Spessart“. Im Gegenteil steht auf dem Etikett auf der Flaschenrückseite „Keiler Bier GmbH, Postfach 1364, 97803 Lohr a. Main“.

    „Nach den geltenden Kennzeichnungsregeln ist es ausreichend, wenn der Inverkehrbringer draufsteht, nicht der Hersteller“, teilt Holger Steiger, Pressesprecher des Landratsamts Main-Spessart, wo die Lebensmittelüberwachung für Main-Spessart angesiedelt ist, dazu mit. „Es wäre begrüßenswert, wenn wenigstens draufstehen würde ,abgefüllt/hergestellt für‘.“ Nach geltenden Regeln ist dies jedoch nicht nötig, was man zum Beispiel bei Discountermarken sehe, wo oft nur der Sitz des Discounters angegeben ist.

    EU-Verordnung maßgeblich, Ministerium verweist an Landratsamt

    Maßgeblich ist laut dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Sie legt fest, welche Angaben auf Produkten gemacht werden müssen. Im Artikel 9 steht etwa, dass der Name oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers angegeben werden müssen. Lebensmittelunternehmer ist nach der Verordnung der, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird – also nicht der Hersteller.

    In derselben Verordnung findet sich allerdings auch ein Artikel 26, der vorgibt, dass die Angabe des Herkunftsorts verpflichtend ist, „falls ohne diese Angabe eine Irreführung der Verbraucher über den tatsächlichen Herkunftsort des Lebensmittels möglich wäre, insbesondere, wenn die dem Lebensmittel beigefügten Informationen oder das Etikett insgesamt sonst den Eindruck erwecken würden, das Lebensmittel komme aus einem anderen Herkunftsort“. Entscheiden müsse die Kreisverwaltungsbehörde, sagt das Ministerium.

    Verbraucherzentrale: „ärgerlich“

    Daniela Krehl, Fachberaterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Bayern, sagt zu dem Fall: „Es ist ärgerlich, wenn ein Produktname oder ein angegebener Ort eine Beziehung herstellt, die nicht gegeben ist.“ Sie sieht eine, wenn auch offenbar erlaubte, „Irreführung“ der Verbraucher, dass nicht der Brauort angegeben ist, da gerade bei Bier die Regionalität eine große Rolle spielt.

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