Arnsteins Bürgermeister Franz-Josef Sauer und seine Stadtratskollegen gehen weiterhin schwierige Aufgaben in ihrer Stadt an, die seit vielen Jahren vernachlässigt wurden. In der letzten Sitzung des Stadtrats ging es dabei um die Neuordnung der Wasser- und Abwassergebühren. Das mag im Sinne der Weiterentwicklung der Stadt sinnvoll und vor allem nötig sein, weckt aber wohl gewiss auch bei manchen Bürgern einige Sorgen.
Einen besonders brisanten Punkt sprach Heinrich Schulte von der Veitshöchheimer SRK Kommunalberatung an: Die Satzung für die Verbesserungsbeiträge zur Zentralkläranlage Werntal und die Einzelanlagen in Binsbach und Gänheim stammen aus dem Jahr 2004 und enthalten keine Festlegung eines Beitragssatzes und keinen Hinweis, ob die früheren Verbesserungsbeiträge für Gänheim, Arnstein und Büchold angerechnet werden. Nicht geklärt ist auch, wann und ob überhaupt Beiträge entrichtet wurden.
Außerdem steht auch die Endabrechnung noch aus, die eigentlich mit der Fertigstellung der letzten Verbesserungsmaßnahmen hätte erfolgen müssen. "Dies alles fehlt!", so Schulte. Hier drohen der Stadt erhebliche Einnahmeausfälle, weil deren Nacherhebung womöglich an Verjährungen scheitern könnte.
Problematisch ist die unterschiedliche Behandlung in den Ortsteilen
Ein besonderes Problem ist die unterschiedliche Versorgung mit Trinkwasser und die Abwasserbehandlung in den einzelnen Ortsteilen. Im Bereich Wasserversorgung gilt das für die sechs verschiedenen Einrichtungseinheiten. Obwohl diese wegen unterschiedlicher Voraussetzungen anders hätten kalkulieren müssen, gibt es nur zwei unterschiedliche Beitragssätze, was nach Ansicht Schultes auf eine damalige politische Festlegung ohne Grundlagenkalkulation hindeute.
Weiterhin fehlten bislang die eigentlich notwendigen sechs Anlagennachweise, die jetzt durch die SRK (Schulte Röder Kommunalberatung) erstellt wurden. Somit kann erst jetzt die gesetzlich verankerte Beitrags- und Gebührenkalkulation rechtssicher erarbeitet werden. In diesem Zusammenhang warf Schulte auch die Frage auf, ob es noch zeitgemäß und sinnvoll sei, sechs Einheiten weiterzuführen oder diese im Rahmen der sowieso nötigen Neuordnung solidarisch zur Kommune zu einer städtischen Einrichtung zusammenzufassen.
Nicht viel besser sieht es bei der Abwasserbehandlung aus. Hier machte SRK fünf Einrichtungseinheiten im Stadtgebiet aus. Acht Ortsteile, einschließlich der Kernstadt, entwässern in die Zentralkläranlage zwischen Halsheim und Müdesheim, getrennt davon arbeiten Schwebenried, Halsheim, Sachserhof und die brandneue Kläranlage von Neubessingen. Ebenso sei hier die Stammsatzung wegen einer Fülle von mittlerweile eingetretenen Rechtssprechungs- und Gesetzesänderungen vollständig nichtig und ein Neuerlass schon aus formalen Gründen dringend erforderlich. Auch beim Abwasser sollte diskutiert werden, ob die fünf Einrichtungseinheiten nicht zusammengeführt werden sollten.
Es ist nicht klar, wann und ob überhaupt Beiträge entrichtet wurden
Analog zur Situation bei der Wasserversorgung stammt die gegenwärtige Satzung aus dem Jahr 2004, die keinen Beitragssatz festgelegt hat, aber anführt, dass die früheren Verbesserungsbeiträge in Gänheim, Arnstein und Büchold darauf angerechnet werden sollten. Nicht geklärt ist, wann und ob überhaupt Beiträge entrichtet wurden. Ebenso steht eine Endabrechnung, beziehungsweise eine Kalkulation bis heute aus. Diese müsste eigentlich mit Fertigstellung der letzten technischen Verbesserungsmaßnahme in dieser Satzung erfolgen; gleichzeitig hätten für die Neuanschließer neue, erhöhte Herstellungsbeiträge in Kraft gesetzt werden müssen.
In der Diskussion wurde das anstehende Dilemma deutlich. In den Einrichtungseinheiten, die bislang günstig arbeiten konnten, müssten bei der geforderten Vereinheitlichung Gebührenerhöhungen in Kauf genommen werden. Außerdem würden wohl Nachforderungen für Maßnahmen, die rund 16 Jahre zurückliegen für großen Unmut sorgen. Die Stadträte Stefan Dorn und Martin Fischer betonten aber die Notwendigkeit und meinten: "Wir müssen den Ärger dann eben aushalten!"
Der Arnsteiner Stadtrat wird sich weiterhin mit diesem Problem befassen und zeitnah eine Entscheidung treffen müssen.