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Partenstein: Was die Bürgermeister in Partenstein verdienen

Partenstein

Was die Bürgermeister in Partenstein verdienen

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    Weitere Punkte aus der Sitzung des Partensteiner Gemeinderates:

    Wohnhausbauten befürwortet: Vom Gemeinderat einstimmig befürwortet wurde der Bauantrag von Udo und Nadine Kunkel für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage in der Roßbachstraße 42. Die Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze wurde ausgesprochen. Auch beim Neubau eines Zweifamilienhauses durch Michael und Heike Fischer in der Lindenstraße 12 stimmt das Gremium Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der berg- und talseitigen Wandhöhe und der Dachneigung zu.

    Carport gebilligt: Ebenso hatte das Gremium keine Einwände beim Neubau eines Carports mit Abstellraum durch Susanne Amend und Mario Weber in der Grafen-von-Rieneck-Straße 46,

    Aufwandsentschädigung für Bürgermeister: Der Bürgermeister enthält neben der gesetzlich geregelten Besoldung (A 14) eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 582 Euro. Der zweite Bürgermeister bekommt eine monatliche Pauschale von 317,55 Euro und der dritte Bürgermeister von 185,23 Euro. Darin sind automatisch fünf Vertretungstage abgegolten.

    Dritte Krippengruppe: Um 7371 Euro unterschritten wurden die Baukosten für die dritte Krippengruppe des Kindergartens. Diese belaufen sich nunmehr auf 72629 Euro.

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