Sitzungen von Stadt- und Gemeinderäten müssen öffentlich stattfinden, "soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen" – so steht es in der bayerischen Gemeindeordnung. "Ein Ermessensspielraum bei der Handhabung dieser Regelung besteht für die Kommunen nicht", schreibt die Regierung von Unterfranken dazu. Öffentlichkeit ist für demokratische Entscheidungen wichtig. Warum es gegen das Wohl der Allgemeinheit verstoßen sollte, wenn der Gemündener Stadtrat oder ein Ausschuss desselben öffentlich über einen von der SPD vor einem Jahr vorgeschlagenen Kulturpreis berät, ist unklar. Dennoch wurde das Thema vorigen Montag im Kulturausschuss hinter verschlossenen Türen behandelt.
Gemünden