Nicht immer ist einfach zu erkennen, ab wann ein schon zuvor von den Anliegern als Zufahrt genutzter Weg zu einer voll ausgebauten und damit beitragspflichtigen Straße mit Erschließungsfunktion wird. Auch im Fall eines Grundstückseigentümers im Raum Marktheidenfeld war dies so. Der Flurweg war schon in den 1980er Jahren, als der Bebauungsplan für das Wohngebiet aufgestellt wurde, so hergerichtet worden, dass er für die Anlieger als Zufahrt zu ihren Wohnhäusern diente. In den Jahren 2018 und 2019 wurde an dem Weg erneut gebaut. Gegen den Erschließungsbeitrag in Höhe von knapp 19.000 Euro, den der Eigentümer für sein 725 Quadratmeter großes Grundstück zahlen sollte, hat er nun jedoch vor dem Würzburger Verwaltungsgericht vergeblich geklagt.
Marktheidenfeld