Wegen Geldwäsche musste sich ein 40-jähriger Mann am Mittwoch vor dem Amtsgericht in Gemünden verantworten. Am Ende wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, im Januar vergangenen Jahres auf Veranlassung Dritter ein Bankkonto eröffnet zu haben, obwohl er erkannt habe, dass das Konto zur Vereinnahmung von Geldern genutzt werden sollte, die aus rechtswidrigen Taten herrührten. Auf dem Konto seien mindestens 560 Euro aus Warenbetrugstaten eingegangen.
Gemünden