"Sie haben durch Ihr Handeln aus gutem Geld kriminelles Geld gemacht". Diesen Vorwurf konnte Strafrichterin Kristina Heiduck einem 73-jährigen Mann aus dem Raum Lohr nicht ersparen. Angeklagt war der Rentner wegen "leichtfertiger Geldwäsche". In der Verhandlung am Amtsgericht Gemünden bestritt der Mann den Vorwurf, gab aber zu, Geld auf andere Konten transferiert zu haben, um einer ihm unbekannten Kontaktperson "einen Gefallen zu tun".
Gemünden