Bernd und Helga Rexroth (Bergisch Gladbach) hatten ursprünglich die Schaffung zusätzlicher Appartements im "Rexroth-Schlösschen" geplant. Neuerdings ist in den Stellungnahmen der Behörden von einer "kulturellen Begegnungsstätte" die Rede. Die Stadträte gaben sich informiert, ohne dass bisher in öffentlicher Sitzung nähere Erläuterungen dazu gegeben wurden.
Auf Anfrage erläuterten nach der Sitzung Stadtbauamts-Leiter Hans-Joachim Hüftlein und der Planer, Diplom-Ingenieur Wolfgang Schäffner, das Ehepaar Rexroth denke an eine Wiederbelebung der kleinen Künstlerkolonie, die in den 50er Jahren unter der Bezeichnung "Runa" dort schon einmal von sich reden gemacht hatte.
Das scheint das Vorhaben der Familie Rexroth zu erleichtern. Eine reine Wohnnutzung wäre in diesem Außenbereich kaum genehmigungsfähig gewesen, weil eine solche "Splittersiedlung" einen Präzedenzfall mit entsprechenden Folgen geschaffen hätte, war den Stellungnahmen des Landratsamtes zu entnehmen.
Die Genehmigungsbehörde hatte deshalb der Stadt geraten, dort statt des reinen Wohngebietes ein "Sondergebiet nach Paragraf 11 der Baunutzungsverordnung" auszuweisen. Dort sollten zulässig sein: "Anlagen für künstlerische Zwecke, wobei der Vertrieb vor Ort ausgeschlossen wird" und Wohngebäude. Der Stadtrat folgte dieser Empfehlung und beschloss den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Die Grundstücksflächen im Umfeld werden als private Grünflächen dargestellt.
Auch alle übrigen Träger öffentlicher Belange stellen sich nicht gegen das Vorhaben, wenn entsprechende Auflagen eingehalten werden. So verhandelt Planer Schäffner mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt über eine Ausgleichsmaßnahme. Zu diesem Zweck soll eine Obstwiese angelegt werden.
Der Neufassung des Flächennutzungsplanes stimmte der Stadtrat einstimmig zu.
Der Vorentwurf für einen "Vorhabenbezogenen Bebauungsplan" wurde mit einer Gegenstimme akzeptiert. Von einer Bürgerbeteiligung wird abgesehen, weil es sich hier um eine Einzelbaumaßnahme handelt und nicht um ein ganzes Baugebiet. Die Grobabstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange ist bereits im Rahmen der Flächennutzungsplan-Änderung erfolgt. Außerdem können diese ihre Einwände und Anregungen noch im Rahmen der öffentlichen Auslegung geltend machen. Weitere Einzelheiten müssen noch im Rahmen des eigentlichen Bauantrags geklärt werden.
Ohne Debatte beschloss das Gremium den Erlass der Richtlinien des kommunalen Förderprogramms und die Auftragsvergabe für den Neubau eines Kanal-Hauptsammlers mit Wasserleitung in der Eisenbahnstraße. Beide Punkte waren in den zuständigen Ausschüssen vorberaten worden.
Und nachdem die Kommunalwahl gelaufen ist, gab es auch keine "Wünsche und Anfragen".