Bei einem Wintereinbruch ist es für Grundstückseigentümer Pflicht, innerhalb der geschlossenen Ortslage auf Gehwegen und Straßen, die an das eigene Grundstück angrenzen, für die Sicherheit der Fußgänger zu sorgen. Darauf verweist die Stadt Lohr in einer Pressemtteilung, der die folgenden Informationen entnommen sind.
Lohr