Die Änderung des Flächennutzungsplans zum Gewerbegebiet Welzengraben beschloss der Esselbacher Gemeinderat. Zu der Überlegung eines Gewerbegebietes hätte unter anderem geführt, dass der Sportplatz neben dem Bauhof an die Gemeinde zurück ging, so Bürgermeister Roos. Ein auf 99 Jahre bestehender Erbbaurechtsvertrag mit dem Sportverein wurde aufgelöst. Auch wäre mit der Änderung das Problem gelöst, dass das Anwesen Konni Antennen in den 60er-Jahren aus unerklärlichen Gründen im Außenbereich genehmigt worden sein, wo weder Wohnbebauung und Gewerbebetrieb sein dürfte. Ein bauliche Veränderung sei dadurch nicht mehr möglich. Ähnliches gilt für den Kredenbacher Hof, wo eine Nutzung über einen Bauernhof hinaus derzeit nicht möglich sei.
Eine Entlastungsstraße zum Kredenbacher Berg und Einbahnstraßenverkehr würde die Situation bei großen Veranstaltungen in der Festhalle oder der Turnhalle deutlich verbessern. Auch hätten Gewerbetreibende im Ort Interesse an einen kleinen Gewerbegebiet für Lagerfläche und Büro geäußert.
Kritik an der Flächenversiegelung
Sandra Hennlich vom Ingenieurbüro Auktor stellte eine möglich Änderung der Flächennutzung vor. Die Areale von Konni Antennen und Kredenbacher Hof würden als Dorfgebiete ausgewiesen werden, der alte Sportplatz und eine ähnliche große Fläche auf der anderen Straßenseite als Gewerbegebiet. Eine Entlastungsstraße durch das Gebiet solle beidseitig befahrbar sein, aber bei größeren Veranstaltungen in der Halle auch kurzfristig als Einbahnstraße eingerichtet werden.
Kritik kam aus dem Ratsgremium, dass auch die ökologische und wirtschaftliche Seite beleuchtet werden müsse. Der Welzengraben werde mit noch mehr Oberflächenwasser belastet, der Verkehr in dem Bereich nehme zu, lauteten einige der Befürchtungen. Dazu sei es schwierig, noch mehr Ausgleichsflächen auszuweisen. Es gäbe keine verfügbaren Leerstände in der Gemeinde, sagte Richard Roos. Die Fläche des geplanten Gewerbegebiets betrage 15 500 Quadratmeter, sagte Hennlich auf Nachfrage, 8000 Quadratmeter seien hiervon sicher von der Gemeinde nutzbar, ergänzte Roos. Da es sich um eine Ersterschließung handelt, könne man die Straßenausbaukosten auf die Anlieger umlegen, so der Bürgermeister. Er werde eine Auskunft bei der VG einholen, wer an den Kosten beteiligt werden könne; Anlieger der Michelriether Straße sollten davon ausgenommen sein.
Fragen nach Kosten der Erschließung und Grundstückspreisen der Gewerbeflächen blieben in der Sitzung unbeantwortet. Dafür müsse man ein Planungsbüro beauftragen. Mit zwölf gegen zwei Stimmen wurde der Vorentwurf des Flächennutzungsplans gebilligt und die Durchführung der Änderung beschlossen.