Wie aus der Sozialhilfe-Statistik des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung weiter hervorgeht, sind rund 42,2 Prozent der Empfänger von Grundsicherung im Landkreis Main-Spessart 65 Jahre und älter. Altersarmut zur verhindern war eines der Hauptziele des „Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG)“, das am 1. Januar 2003 in Kraft trat. Denn vor allem ältere Menschen machten in der Vergangenheit einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz oft nicht geltend, weil sie den Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder befürchteten.
MAIN-SPESSART (SUS)