Sie haben es sich nicht leicht gemacht, die Markgemeinderäte in Remlingen, als sie in der letzten Marktgemeinderatssitzung eine Rahmenbedingung für die Genehmigung von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen verabschiedeten. Nachdem immer mehr Bürgerinnen und Bürger an den Bürgermeister herangetreten sind, weil sie ihre landwirtschaftlich genutzten Flächen an Projektentwickler von Freiflächen-Photovoltaik-Anlage verpachten wollen, hat der Gemeinderat Rahmenbedingungen für eine künftige Nutzung festgelegt.
Grundsätzlich hat sich der Rat für PV Freiflächenanlagen ausgesprochen. Vorrangig auf Dächern, aber auch auf Freiflächen. Photovoltaikanlagen tragen bereits seit Jahren zu einer erfolgreichen dezentralen Energiewende und damit zum Klima- und Ressourcenschutz bei. Gleichzeitig haben sich die erneuerbaren Energien und damit auch die Photovoltaik für viele Familien zu einem wichtigen Standbein entwickelt.
Standorte, bei denen eine Kombination aus Windkrafträdern und PV-Anlagen errichtet oder ergänzt werden können, sollen laut Experten eine höhere Effizienz der Stromgewinnung bieten. Die Projektentwickler gehen davon aus, dass bei Wind weniger Sonne scheint und bei Sonne weniger Wind herrscht. So könnte über das Jahr noch mehr erneuerbare Energie erzeugt werden. Ein Für und Wider im Ringen um einen sinnvollen Beitrag zur Energiewende.
Bürgerinnen und Bürger müssen beteiligt werden
Um hier aber die richtigen Anreize für Anlagen in Bauern- und Bürgerhand zu setzen und damit die Akzeptanz solcher Anlagen sicherzustellen, ist eine Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung erforderlich. Bürgermeister Günter Schumacher gab auch zu bedenken, dass durch die Gewerbesteuer auch für die Gemeinde ein finanzieller Vorteil geschaffen würde. Da der Markt Remlingen über wenig Gewerbesteuerkraft verfügt, würden diese Einnahmen dem Gemeinde-Haushalt guttun.
Der Marktgemeinderat legte fest, dass eine maßvolle Aufstockung der Projekte auf einer Fläche von maximal 30 Hektar in der Gemarkung Remlingen vorstellbar sei. Bürgerbeteiligungen müssen dabei eingeräumt werden. Eine Wertschöpfung für Flächen mit hoher Bonität muss erhalten bleiben und diese Flächen dürfen nicht für PV-Anlagen verwendet werden.
Die Gesamtfläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet Remlingen darf 30 Hektar nicht überschreiten und nur auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken mit einer maximalen Bonität/Wertzahl von 40 auf mindestens 51 Prozent der Projektfläche errichtet werden. Die Freiflächen-Photovoltaikanlagen sollen nicht im unmittelbaren Sichtbereich von der Wohnbebauung liegen.
Neue Kehrmaschine nötig und Überraschungsgäste im Ratssaal
Nachdem die alte Kehrmaschine nicht mehr repariert werden konnte, hat sich der Marktgemeinderat mehrheitlich dafür ausgesprochen eine neue zu beschaffen. Bürgermeister Schumacher führte aus, dass die Maschine im Hinblick auf die zu pflegenden öffentlichen Flächen, wie Schafhof, Marktplatz mit Parkscheune, Brunnenanlagen, Mühlberg, Kreuzgarten, Friedhof oder Kastanienallee, eine sinnvolle Geldanlage sei. Ihm wurde eine Vorführmaschine angeboten, die die Gemeinde ab Februar 2024 erwerben könnte.
Marktgemeinderat Armin Weiß bat den Bürgermeister zu prüfen, ob die Maschine auch mit dem klimaneutralen HVO Treibstoff betankt werden könne. Dies sieht er für die Zukunft als dringend nötig an. Bürgermeister Schumacher versprach dies zu prüfen.
Überrascht wurde der Gemeinderat außerdem von einigen Halloween-Gruppen, die den Sitzungssaal schüchtern mit dem Ruf "Süßes, sonst gibt es Saures" stürmten. Die Räte hatten sich aber gut vorbereitet und genug Süßes auf dem Ratstisch deponiert.