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LOHR: Wie breit muss eine Straße sein?

LOHR

Wie breit muss eine Straße sein?

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    Eigentlich zu schmal: 4,80 Meter breit ist die Lohrer Anlagestraße von Randstein zu Randstein gemessen. Das ist nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen zwar gerade ausreichend für Begegnungsverkehr von Pkws, nicht aber für den in der Anlagestraße ebenfalls stattfindenden Begegnungsverkehr von Pkw und Bus/Lkw. Dafür müsste die Straße 5,55 Meter breit sein.
    Eigentlich zu schmal: 4,80 Meter breit ist die Lohrer Anlagestraße von Randstein zu Randstein gemessen. Das ist nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen zwar gerade ausreichend für Begegnungsverkehr von Pkws, nicht aber für den in der Anlagestraße ebenfalls stattfindenden Begegnungsverkehr von Pkw und Bus/Lkw. Dafür müsste die Straße 5,55 Meter breit sein. Foto: Foto: DEHM

    Weshalb im oberen Bereich der schwach befahrenen Valentinusbergstraße 4,75 Meter Straßenbreite für Begegnungsverkehr von Pkw erforderlich sein sollen, in der stark befahrenen Anlagestraße hingegen 4,80 Meter für Begegnungsverkehr von Pkw und Bus/Lkw ausreichend seien, erläuterte die Stadtverwaltung auf Nachfrage der Main-Post.

    Zur Erinnerung: Am 21. März beschloss der Stadtrat gegen den Willen der Anlieger, dass der obere Bereich der Valentinusbergstraße (ab Einmündung Adolph-Kolping-Straße) im Zusammenhang mit einer Wasserleitungsneuverlegung auf ei-ne Gesamtbreite von 5,5 Meter ausgebaut werden soll.

    Vorgesehen ist dabei eine Fahrbahnbreite von 4,5 Meter sowie eine Entwässerungsrinne mit einem Meter. Von dieser Rinne dürfen 0,25 Meter befahren werden, so dass man auf eine befahrbare Breite von insgesamt 4,75 Meter kommt. Diese 4,75 Meter sind laut Stadtverwaltung und Planungsbüro die Mindestbreite für Wohnstraßen mit Begegnungsverkehr von Pkw.

    Richtlinien regeln Straßenbreiten

    Geregelt ist dies in den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt). In diesen Richtlinien heißt es aber auch: „In begründeten Fällen (beispielsweise Wirtschaftlichkeit) besteht allerdings die Möglichkeit, von den Vorschriften abzuweichen, wenn die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.“

    In einem Gespräch mit der Main-Post machten zweite Bürgermeisterin Brigitte Riedmann, Hauptamtsleiter Dieter Daus und Bauamtsleiter Thomas Samfaß deutlich, dass ein Abweichen von den RASt im Falle der Valentinusbergstraße nicht möglich sei, weil der dort geltende Bebauungsplan Valentinusberg-Ost eine Gesamtausbaubreite von 5,5 Metern vorsehe. An diese rechtliche Grundlage müsse man sich halten.

    Bebauungsplan ausschlaggebend

    Die geplante Fahrbahnbreite von 4,75 Meter sei „das Minimum was wir brauchen“, sagte Samfaß mit Blick auf die Verkehrssicherheit. Unter anderem müsse auch der Schneeräum-Lkw die Valentinusbergstraße hochfahren, gab er zu bedenken.

    Derzeit haben laut Samfaß schon Pkw Schwierigkeiten beim Begegnungsverkehr; man müsse in solchen Fällen in Hofeinfahrten ausweichen. In der Vergangenheit seien bereits etliche Autofahrer wegen der engen Verhältnisse in den Straßengraben reingerutscht.

    Für Riedmann ist dies ein „unbefriedigender Zustand“. Bei der anstehenden Wasserleitungserneuerung dürfe man diesen nicht für die Zukunft festschreiben, sondern müsse die Straße so gestalten, dass zwei Pkw aneinander vorbeikommen.

    Mit Blick auf die Bäume, die wegen der Straßenverbreiterung fallen müssen, versicherte Riedmann: „Wir machen wirklich nur die weg, die unbedingt weg müssen.“ Samfaß ergänzte, dass die Fällaktion am Freitag mit der Unteren Naturschutzbehörde abgesprochen worden sei; einige Bäume hätten seinen Worten nach aus Sicherheitsgründen auch ohne den geplanten Straßenausbau entfernt werden müssen. Im übrigen sei „der größte Eingriff in die Landschaft“ gemacht worden, „indem man die Häuser da oben raufgesetzt hat“.

    Ferner gab Samfaß zu bedenken, dass es in Sachen der Bäume entlang der Straße unterschiedliche Ansichten seitens der Anwohner gebe: Manche sagten, jeder Baum sei kostbar, während andere sagten, macht sie weg. Die Fällarbeiten begannen übrigens am gestrigen Montag.

    Grundsätzlich könne man die Valentinusbergstraße beim anstehenden Ausbau auch in Richtung der Häuser hin verschieben, machte Samfaß deutlich. Dann jedoch würden sich seinen Worten nach die „Garagenzufahrten versteilen“. Mit der vorliegenden Planung sei man den Anliegern weitgehend entgegengekommen.

    Anlagestraße eigentlich zu schmal

    Deutlich mehr Verkehr als auf der Valentinusbergstraße ist auf der Anlagestraße. Diese ist – von Randstein zu Randstein gemessen – 4,80 Meter breit und liegt damit gerade mal fünf Zentimeter über der Mindestbreite für Begegnungsverkehr von Pkw.

    Tatsächlich gibt es auf der Anlagestraße jedoch auch Begegnungsverkehr von Pkw und Bus/Lkw. Dafür ist laut RASt eine Mindeststraßenbreite von 5,55 Meter vorgesehen. Samfaß räumte ein, dass die Anlagestraße lediglich für Begegnungsverkehr zweier Pkw ausgebaut sei. Dass dies „kein befriedigender Zustand ist“, sei „jedem klar“, ergänzte Daus. Aber man müsse diesen Fehler ja nicht wiederholen, meinte er mit Blick auf den anstehenden Ausbau der Valentinusbergstraße.

    Ein weiterer Unterschied zwischen Anlagestraße und Valentinusbergstraße sei, dass beim Ausbau der Anlagestraße Ende der 1990er Jahre kein rechtsgültiger Bebauungsplan hintendrangestanden habe, so Daus.

    Richtlinien für Stadtstraßen

    Im Jahr 2007 wurden die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Köln herausgegeben. Diese Richtlinien sind in der Regel rechtsverbindlich. In begründeten Fällen (beispielsweise Wirtschaftlichkeit) besteht allerdings die Möglichkeit, von den Vorschriften abzuweichen, wenn die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. wde

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