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Lohr: Wie Trauerfeiern derzeit ablaufen dürfen

Lohr

Wie Trauerfeiern derzeit ablaufen dürfen

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    Bernd Heldt, Inhaber der gleichnamigen Pietät, bei der Vorbereitung zu einer Urnenbeisetzung auf dem Lohrer Friedhof. Noch besteht in der Leichenhalle und im Außenbereich Maskenpflicht.
    Bernd Heldt, Inhaber der gleichnamigen Pietät, bei der Vorbereitung zu einer Urnenbeisetzung auf dem Lohrer Friedhof. Noch besteht in der Leichenhalle und im Außenbereich Maskenpflicht. Foto: Rita Gress

    Beerdigungen in Zeiten von Corona stellen Bestatter und Angehörige Verstorbener vor sich permanent verändernde Anforderungen. Strenge Maßnahmen zum Infektionsschutz erschwerten ein Abschiednehmen. Mittlerweile ist aufgrund der gesunkenen Sieben-Tage-Inzidenz die begrenzte Zahl an Trauergästen aufgehoben.

    Wie es aktuell in Lohr aussieht, erläutert Bernd Heldt, Inhaber der gleichnamigen Pietät: "Die Leichenhalle darf wieder genutzt werden. 1,50 Meter Abstand und Maskenpflicht innen bleiben Teil des Hygienekonzepts." Die Stadt Lohr schreibe Mund-Nasen-Schutz auch im Außenbereich vor. "Seit die Bestattungstermine wieder in der Presse veröffentlicht werden, achtet kaum mehr jemand auf die Zahl an Trauergästen. Kontaktdaten müssen nicht hinterlassen werden." Nicht erlaubt sind Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab. "Wir stellen stattdessen einen Korb mit Buchszweigen und eine Schale mit Weihwasser an die Grabstelle. Darin kann jeder Gast einen Zweig eintauchen und ins Grab geben." Zudem platziert Heldt einen Behälter mit Erde, aus dem jeder Anwesende mit einem eigenen bereitgestellten Holzlöffel Erde entnehmen kann. "Die Löffel werden danach von uns entsorgt", so Heldt.

    "Richten uns nach Vorgaben"

    Theresia Kohrmann vom Friedhofsamt der Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim sagt: "Wir richten uns nach den Vorgaben und Empfehlungen des Bayerischen Gemeindetages." Die Verordnung sei am Eingang zum Friedhof angebracht. "Seit die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt, darf die Leichenhalle wieder genutzt werden. Jedoch müssen die Türen während der gesamten Beisetzungsfeier für Luftdurchzug offen bleiben." Maskenpflicht bestehe nur im Innenbereich. Wieder praktiziert werde der Erdwurf.

    Bestattungsfachmann Cay Fraas vom Bestattungsinstitut Liebler in Marktheidenfeld erläutert die Situation auf dem städtischen Friedhof Marktheidenfeld und den Friedhöfen der dazugehörigen Verwaltungsgemeinschaft. "Die Leichenhallen sind offen; Maskenpflicht und Abstandsgebot bestehen im Innen- und Außenbereich. Nicht erlaubt sind Erdwurf und Weihwasser." Weitere Details handhabe jede Friedhofsverwaltung eigenständig.

    Michaela Joa vom Bestattungsinstitut Joa in Gemünden-Wernfeld umreißt die derzeitige Situation wie folgt: "Im Groben lässt sich sagen, dass die Friedhöfe in der Kernstadt und den Stadtteilen wieder offen sind." Aufgrund der stark zurückgegangenen Inzidenzwerte könne jede Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft selbstständig entscheiden, was sie im Rahmen der bestehenden Vorschriften zulasse. Von der Stadt Gemünden und den zugehörigen Stadtteilen ist ein einheitliches Hygienekonzept beschlossen worden. Mit diesem Konzept soll die Infektionsgefahr niedrig gehalten beziehungsweise reduziert werden. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in Main-Spessart an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, sind ab dem übernächsten Tag maximal 30 Teilnehmer an Beerdigungen erlaubt. Beisetzungen finden dann direkt an der Grabstelle statt, die Leichenhäuser bleiben geschlossen, Gemeindegesang ist untersagt. Während der gesamten Feier müssen die Eingangstüren zum Friedhof offen bleiben, um ein Anfassen der Türen zu vermeiden. Liegt der Inzidenzwert unter 100, gibt es keine Beschränkung der Teilnehmerzahl.

    Eingehalten werden muss nach wie vor ein Mindestabstand von 1,50 Metern; ausgenommen davon sind Personen, die dem eigenen Hausstand angehören und hilfsbedürftige Menschen. Die Nutzung der Innenbereiche von Leichen- oder Trauerhallen ist nicht gestattet. Derzeit nicht möglich sind Erdwurf und Weihwasser am Grab. Dringend abgeraten wird von körperlichen Gesten der Kondolenz wie Umarmungen, Händeschütteln oder Küssen.

    Generell gilt: Akut an Covid-19 Erkrankte, Personen mit Kontakt zu Covid-Fällen in den vergangenen 14 Tagen oder Personen mit grippeähnlichen Symptomen sind von Bestattungen ausgenommen. Das Konzept gilt für den Friedhof der Kernstadt Gemünden und die Stadtteile Adelsberg, Aschenroth, Harrbach, Hofstetten, Langenprozelten, Massenbuch, Neutzenbrunn, Schaippach, Seifriedsburg und Wernfeld.

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