Man sollte denken, ein Schwimmbad sei für Wasser gewappnet. Doch ein Starkregen im August brachte zu viel davon für das Dach auf dem früheren Bademeister-Wohnhaus. In seiner Sitzung am Dienstag erteilte der Werkausschuss des Karlstadter Stadtrats im Nachhinein seine Zustimmung zur dringend vergebenen Dachsanierung.
"Zwischen 18 und 19.30 Uhr am 11. August gab es ein Unwetter über Karlstadt mit rund 50 Litern Niederschlag pro Quadratmeter", erläuterte Werkleiter Klemens Albert. Diese großen Wassermassen konnten vom Flachdach dieses alten Schwimmbadbetriebsgebäudes nicht schnell genug abfließen. Das Wasser staute sich zwischen Dach und außenliegender Attika und drang in das Gebäude ein.
"Wir hatten mit dem Zeitpunkt Glück im Unglück", sagte Albert. "Die ganze Mannschaft war noch im Schwimmbad und konnte Computer und weitere Dinge ins Trockene schaffen." Der Bauhof entfernte durchnässte Gipskartondecken und die Wärmedämmung. Weil eine ähnliche Situation – in geringerem Ausmaß – schon vor 15 Jahren einmal eingetreten war, entschieden Bürgermeister Michael Hombach und Klemens Albert, eine andere Dachkonstruktion in Auftrag zu geben. Die Firma Ehrenfels aus Karlstadt errichtete für knapp 30 000 Euro ein Walmdach.
"Das Geld hätten wir uns gern gespart, besonders in diesem Jahr", sagte Bürgermeister Michael Hombach. Eine Abwicklung über die Versicherung sei nicht möglich gewesen. Der Werkausschuss erteilte geschlossen seine Zustimmung zu dieser Vergabe.
Sieben Interessenten, aber nur ein Angebot
Für den Neubau der Kläranlage Wiesenfeld wurden die Arbeiten an Mess-, Steuer-, Regel- und Elektrotechnik am 31. Juli ausgeschrieben. Sieben Firmen forderten die Unterlagen an, nur eine gab ein Angebot ab. Zum Glück lag es mit rund 540 000 Euro noch 30 000 Euro unter der Kostenschätzung. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat deshalb, die Siemens AG aus Würzburg zu beauftragen.
Für die Betriebssatzung der Stadtwerke empfiehlt der Ausschuss einige "redaktionelle Änderungen". Beispielsweise ist in der Satzung vorgesehen, dass der Werkleiter im Krankheitsfall durch den kaufmännischen Leiter und den technischen Leiter vertreten wird. Da Klemens Albert sowohl die Werkleitung als auch die technische Leitung innehat, soll dieser Passus angepasst werden.
Außerdem soll die Zuständigkeit des Werkausschusses erweitert werden. Bisher durfte der Ausschuss beispielsweise Aufträge bis zur Höhe von 125 000 Euro selbstständig vergeben, künftig soll dies bis 200 000 Euro möglich sein. Bei darüber hinaus gehenden Summen gibt der Ausschuss eine Beschlussempfehlung für den Stadtrat ab. Auch bei Darlehen, Grundstücksgeschäften und Rechtsstreitigkeiten soll die finanzielle Entscheidungskompetenz des Werkausschusses erhöht werden. Über diese Satzungsänderungen hat der Stadtrat zu entscheiden.