Man sagt, eine Person "steht vor Gericht". Von der Urteilsverkündung abgesehen sitzen die Betroffenen aber. Die Ausnahme bildete in dieser Woche ein 51-jähriger Mann aus dem Raum Lohr beim Amtsgericht Würzburg, der unbedingt stehen bleiben wollte. Verantworten musste er sich, weil er im November 2020 trotz Kontaktbeschränkung mit Menschen aus insgesamt 13 Haushalten im Keller eines Mehrfamilienhauses im Landkreis Würzburg beisammensaß, als wegen Corona höchstens zwei Haushalte erlaubt waren.
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