Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Main-Spessart
Icon Pfeil nach unten
Gemünden
Icon Pfeil nach unten

Zwei Männer gegen den Thüngener Adel

Gemünden

Zwei Männer gegen den Thüngener Adel

    • |
    • |

    Ihren Ursprung hatten die Unruhen in den Beschwerden von Marx, oder auch Max Muthig und Heinrich Löw, genannt der Grünschneider, Mitte des 16. Jahrhunderts. Heinrich Löw und Max Muthig waren mit den Töchtern des Hans Müller verheiratet. Als Hans Müller sich nach dem Tode seiner Frau wieder verheiraten wollte, traf er mit den Töchtern eine finanzielle Vereinbarung wegen ihres Erbteils.

    Doch als es soweit war, erkannten sie die getroffene Abmachung nicht mehr an und forderten zwei Drittel des Erbes. Nach altem Burgsinner Übereinkommen stand ihnen dieses ihrer Meinung nach zu. Sie verklagten ihren Vater deshalb bei Agnes von Thüngen, die Vormund ihres Sohnes Eberhard gewesen war. Diese befahl ihnen, sich an die getroffenen Vereinbarungen zu halten.

    Sie wandten sich deshalb an Philipp von Thüngen, den Amtmann von Homburg an der Wern, der ebenfalls Vormund war. Dieser verwies sie an die Cent Mittelsinn und befahl dem Centgrafen ihnen zwei Teile des Erbes zukommen zu lassen. Doch Agnes von Thüngen verweigerte den Vollzug. Auf die Beschwerde von Hans Müller hin vermittelte schließlich Philipp einen neuen Vertrag. Die Töchter erhielten demnach die Hälfte des Vermögens von Hans Müller, womit sie offensichtlich nicht einverstanden waren.

    Schweinehüten in Frohn

    Als sich schließlich Heinrich Löw 1558 weigerte, Schweine in Frohn zu hüten, weil dies gegen alles Herkömmliche verstieß, wurde er sogar verhaftet. Ein weiteres Mal landete er im Kerker, als er den Mühlzins verweigerte, den Agnes von Thüngen wegen Einrichtung eines neuen Mühlganges von sechs auf neun Gulden erhöht hatte. Eine Eingabe beim Markgrafen zu Ansbach brachte nicht den gewünschten Erfolg. Beide wanderten in den Turm und mussten Urfehde schwören, worauf sie wieder entlassen wurden.

    "Die beiden Supplikanten nicht weiter zu beunruhigen"

    Reichskammergericht 1567 in Speyer

    Schließlich wurden sie aufgefordert, ihre Güter zu verkaufen und Burgsinn zu verlassen. Ein erneuter Beschwerdebrief beim Markgrafen brachte keine Einigung. Heinrich Löw wurde erneut inhaftiert, weil ihm vorgeworfen wurde die Untertanen aufgewiegelt und drei "Urpfeden" gebrochen zu haben. Vor dem Oberhof der vier Herren kam es zu keiner gerichtlichen Entscheidung. Heinrich Löw wurde zwar gegen Urfehde aus der Haft entlassen, wurde aber aus allen Thüngenschen Flecken verwiesen.

    Dazu kam es aber nicht und die beiden wandten sich 1567 an das Reichskammergericht in Speyer mit der Klage, dass sie, ohne beschuldigt worden zu sein "im Gefängnisse geschmachtet" hätten und nur gegen Urfehde frei gekommen seien. Sie baten das Gericht, sie aus der geschworenen Urfehde zu entlassen, damit sie ihr Recht verfolgen könnten. Der Markgraf zu Ansbach, Georg Friedrich von Brandenburg, setzte sich für den Schutz der beiden mit der Begründung ein, ihre Güter zu Burgsinn seien sein Eigentum und nur das Lehen der Thüngen.

    Einmischung

    Die Thüngen sahen in dieser Einmischung einen Verstoß gegen die Freiheit des Adels und der Ritterschaft in Franken. Das Gericht wies sie an, "die beiden Supplikanten nicht weiter zu beunruhigen" und entband diese der geschworenen Urfehde.

    Lesen Sie den zweiten Teil in einer der nächsten Ausgaben.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden