Gartenwasseruhren sind in Retzbach und Zellingen jetzt auch als Zwischenzähler hinter der eigentlichen Hauptwasseruhr erlaubt. Bisher war das anders, da mussten sie als Hauptwasseruhr in einem eigenen Strang eingebaut werden. Bestehende Installationen müssen nicht geändert werden, bei Neuinstallationen haben die Bürger künftig die Wahl.
Ein Gartenwasseruhr braucht, wer für Gießwasser keine Abwassergebühren bezahlen will, hieß es in der Bau- und Werkausschusssitzung in Zellingen. Schließlich landet Gartenwasser nicht in der Kanalisation. Weil die zusätzliche Wasseruhr Gebühren kostet und auch die notwendige Installation bezahlt sein will, rechnet sich das aber erst ab einem gewissen Gartenwasserbedarf.
Zuletzt hatte der Bau-, Umwelt- und Werkausschuss am 11. Januar 2005 festgelegt, wie die Gartenwasseruhr einzubauen ist. Als Grund für den Hauptwasserzähler wurde damals auch genannt, dass die Computerprogramme der Energieversorgung – diese erstellt die Gebührenabrechnung – keine Möglichkeit für die Abrechnung von Zwischenzählern bieten.
Während nach der bisherigen Regelung zwei unabhängige Verbrauchswerte von den Wasseruhren abgelesen werden, ist das bei einem Zwischenzähler fürs Gartenwasser anders. Da muss der Verbrauch vom Gartenwasser erst vom Wert der Hauptwasseruhr abgezogen werden, um den Hauswasserverbrauch zu erhalten.
Für die Änderung in Zellingen gibt es zwei Gründe: Zum einen änderte sich in den letzten Jahren offenbar die Rechtsauffassung. Wie die Gemeinderäte in ihrer Sitzungsvorlage auf einer DIN A4-Seite lesen konnten, endet der Hauptwasseranschluss technisch hinter der Hauptabsperrvorrichtung und die Paragrafen der Wasserabgabesatzung beziehen sich nur auf einen Frischwasserzähler je Grundstück. Das ist die Hauptwasseruhr. Der Gartenwasserzähler gehört dagegen zu den Verbrauchsleitungen und damit zur Anlage das Grundstückeigentümers.
Der zweite Grund ist, dass die anderen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen inklusive der Ortsteil Duttenbrunn geregelt haben, dass Gartenwasserzähler als Abzugszähler hinter dem Hauptwasserzähler eingebaut werden.
Gemeinderat Elmar Hock wunderte sich über den Umschwung und fragte „Warum muss man das überhaupt ändern?“ Er befürchtete, dass einige Hauseigentümer die Gartenwasseruhr künftig an den unmöglichsten Stellen einbauen wollen, zum Beispiel in einer separaten Scheune oder im Gartenwasserrohr über dem Heizöltank. Das schließen allerdings die Auflagen in der letztlich einstimmig geänderten Satzung aus. Dort heißt es, dass im Gebäude durch den Eigentümer an der betreffenden Stelle ein Zählermessplatz nach den anerkannten Regeln der Technik vorzuhalten ist. Den Abzugszähler als amtlich beglaubigte Messeinrichtung liefert dann der Markt Zellingen. Die Kosten, derzeit der Wert einer halben Arbeitsstunde, muss der Eigentümer tragen.
Bürgermeister Wieland Gsell erklärte, dass die Änderung auf eine Verwaltungsgerichtsurteil aus dem Jahr 1999 zurückgehe. Zudem müsse der Zählermessplatz so eingerichtet werden, dass die Gartenwasseruhr ohne großen Aufwand zusammen mit der Hauptwasseruhr abgelesen werden kann.
Kopfzerbrechen
Der Ausschuss stimmte auch drei Bauanträgen zu. Am meisten Kopfzerbrechen bereitete ihm das von Heinz Sitzmann geplante Wohnhaus mit Garage und Carport in der Krautgartenstraße 24. Laut Plan würde die rückwärtige Baugrenze um fünf Meter überschritten. Weil es sich dabei um einen Lärmschutzabstand zur Staatsstraße handelt und bisher alle Nachbarn die Baugrenze einhielten, bestand der Bauausschuss auch in diesem Fall darauf. Davon abgesehen stimmte er grundsätzlich zu und zeigte sich auch bei der leicht unterschrittenem Dachneigung auf dem Hauptgebäude sowie der Garage in Grenzbebauung und mit Flach- statt Satteldach großzügig mit Befreiungen vom Bebauungsplan.
Einen Hobbyraum mit darüber liegenden Wintergarten möchte Karl Heinrich Sebold in der Point 12 in Richtung seines Gartens anbauen. Sven Kröger plant auf der einen Hälfte der Doppelgarage mit Flachdach in der Bürgermeister-Rhein-Straße 8 in Zellingen eine Terrasse.