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MANNHEIM: Anklage wegen Insiderhandels

MANNHEIM

Anklage wegen Insiderhandels

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    Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage gegen drei Männer wegen Insiderhandels mit Aktien in Millionenhöhe erhoben. Ein Haftbefehl gegen den Hauptangeschuldigten Unternehmer sei gegen Kaution außer Vollzug gesetzt worden, teilte die Anklagebehörde am Freitag mit. Vermögenswerte von 22 Millionen Euro wurden sichergestellt.

    Der Hauptangeschuldigte soll im Jahr 2008 Kursverluste in Höhe von 664 000 Euro vermieden haben, indem er Aktien eines pharmazeutischen Unternehmens verkaufte, bevor bekanntwurde, dass es im Zulassungsverfahren eines Medikaments zu Problemen gekommen war. Der Mann hatte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft interne Informationen erhalten.

    Zusammen mit einem Geschäftspartner soll der Angeklagte im Jahr 2011 Aktien eines biopharmazeutischen Unternehmens gekauft haben, bevor öffentlich bekanntwurde, dass es übernommen werden sollte. Nach Abschluss der Übernahmeverhandlungen habe er die Aktien mit einem Gewinn in Höhe von 6,8 Millionen US-Dollar (heutiger Umrechnungskurs knapp 6,2 Millionen Euro) verkauft. Außerdem soll er einem Freund Geld für zur Verfügung gestellt haben, um ebenfalls mit Aktien des Unternehmens handeln zu können.

    Insiderhandel kann mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden.

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