Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter fallen in Baden-Württemberg in die höchste Prioritätsgruppe für eine Coronavirus-Impfung und können ab sofort geimpft werden. Das gab das Ministerium der Justiz und für Europa in einem Schreiben an die betroffenen Richterinnen und Richter bekannt. Sie werden zu der Personengruppe gezählt, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind CoronaImpfV) und haben deshalb einen Anspruch auf eine Schutzimpfung höchster Priorität.
Tauberbischofsheim