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Wittighausen: Antrag für weiteren Steinbruch genehmigt

Wittighausen

Antrag für weiteren Steinbruch genehmigt

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    Einen weiteren Steinbruch, wie hier von einem Mitbewerber, soll es auf der Gemarkung von Oberwittighausen geben. Allerdings muss noch der Transportweg für die Steinblöcke geregelt werden.
    Einen weiteren Steinbruch, wie hier von einem Mitbewerber, soll es auf der Gemarkung von Oberwittighausen geben. Allerdings muss noch der Transportweg für die Steinblöcke geregelt werden. Foto: Matthias Ernst

    Mit dem Bauantrag für einen weiteren Steinbruch in Oberwittighausen musste sich der Gemeinderat befassen. Die Firma Erich Seubert GmbH aus Kleinrinderfeld beantragte die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Steinbruchs im Gewann "Hub". Zwei weitere Steinbrüche anderer Firmen existieren bereits in unmittelbarer Umgebung, so Bürgermeister Marcus Wessels.

    Wie aus dem Antrag hervorgeht, wird der Abbau bis zu einer Tiefe von etwa 25 Meter erfolgen, die Abfuhr der Blöcke soll ausschließlich durch Oberwittighausen erfolgen. Langfristig plane die Firma Seubert eine weitere Ausdehnung der Steinbruchfläche auf benachbarte Flächen. Wessels hatte eine Stellungnahme der Gemeinde verfasst, die er mit den Gemeinderäten abstimmen wollte.

    "Oberwittighausen ist schon ordentlich gebeutelt durch den jetzigen Verkehr", gab der Bürgermeister zu bedenken. Weiterer Schwerlastverkehr durch die enge und winkelige Ortsdurchfahrt soll auf jeden Fall vermieden werden. Da passe es ganz gut, dass das Landratsamt als übergeordnete Behörde eine Tonnagebeschränkung auf 24 Tonnen für die Brücke über den Wittigbach erlassen habe. Damit scheidet ein Transport durch Oberwittighausen erst mal aus, hofft der Rat zusammen mit dem Bürgermeister.

    Aufgabe des Unternehmers

    Auch einen Abtransport über gemeindliche Feldwege will der Rat nicht. Die seien für den Schwerlastverkehr nicht ausgebaut, und der Unterhalt würde von den Jagdpächtern und den Landwirten bezahlt, gab Albert Häussler zu bedenken. Es sei Aufgabe des Unternehmers, sich um den Abtransport zu kümmern, äußerte Bürgermeister Wessels. Inwieweit seine anderen beiden Mitbewerber die Transporte auf ihren Privatwegen zulassen, könne er nicht beurteilen. Dies sei auch nicht Aufgabe der Gemeinde.

    Letztlich sei das Landratsamt Genehmigungsbehörde, die Gemeinde könne nur Empfehlungen aussprechen. Bei einer Enthaltung wurde dem Bauantrag stattgegeben.

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