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Tauberbischofsheim: Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen bis 31. März melden

Tauberbischofsheim

Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen bis 31. März melden

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    Betriebe und Verwaltungen mit 20 und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Hinweise zum Anzeigeverfahren und IW-Elan für die elektronische Abwicklung wurden bereits im Januar den Betrieben und Verwaltungen zugesandt, heißt es in einer Pressemitteilung der Arbeitsagentur.

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