In zwei Wasserschutzgebieten des Main-Tauber-Kreises führen niedrigere Nitratkonzentrationen im Grundwasser zur Lockerung der bisherigen Bewirtschaftungsauflagen auf der Grundlage der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) des Landes Baden-Württemberg, heißt es in einer Mitteilung.
Im Zuge der jährlichen Aktualisierung der SchALVO werden die Wasserschutzgebiete Dittigheim und Teile des Wasserschutzgebietes Tauberaue Lauda-Königshofen ab dem 1. Januar vom Problemgebiet in Gebiete mit einer ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung (OGL-Gebiet) zurückgestuft. Dies bedeutet, dass in diesen Gebieten in der Zone III die Regelungen der SchALVO keine Anwendung mehr finden und ausschließlich die Regelungen der Rechtsverordnung gelten. Die Regelungen der SchALVO in der Wasserschutzgebietszone II gelten weiterhin. Für den Teilbereich Wehrbrunnen Unterbalbach des Wasserschutzgebietes Tauberaue Lauda-Königshofen bleibt die Einstufung als Problemgebiet erhalten.
Das Wasserschutzgebiet Reichholzheim wird ab dem 1. Januar aufgrund gestiegener Nitratgehalte im Grundwasser vom Normalgebiet zum Problemgebiet heraufgestuft. Die ordnungsgemäße Landbewirtschaftung ist ab dem 1. Januar durch die Regelungen der SchALVO in allen Wasserschutzzonen deutlich eingeschränkt. Dies betrifft die verpflichtende Teilnahme am Nitratinformationsdienst, die Aufteilung der Stickstoffdüngung, den Einsatz der Wirtschaftsdünger Gülle, Jauche und Festmist, die Durchführung der Begrünung und die Bodenbearbeitung im Herbst.
Weitere Auskünfte erteilt das Landwirtschaftsamt Tel. (07931)4827 -6314, -6303, -6328, -6322 und -6336.