Es kommt selten vor, dass gleich drei Bauanträge in einem Neubaugebiet mit demselben Wunsch nach einer Befreiung von denselben Vorgaben eines Bebauungsplanes eingereicht werden. So aber geschah es bei der Sitzung des Großrinderfelder Gemeinderates bei seiner Sitzung im Dorfgemeinschaftshaus in Schönfeld.
Hintergrund sind die Festsetzungen im Bebauungsplan, dass eine vorgeschriebene Traufhöhe von 3,50 Metern um 39 Zentimeter überschritten werden sollte und die Firsthöhe von festgelegten sieben Metern um 40 Zentimeter. Die Verwaltung war der Meinung, dass sich die Bauwilligen an die Vorgaben des Bebauungsplanes halten müssen und empfahl dem Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
Der hatte allerdings eine andere Meinung. Schon im Ortschaftsrat wurden die Bauanträge heftig diskutiert, berichtete Ortsvorsteher Heinz Schmitt. Dort war man der Meinung, dass man eine Befreiung aussprechen sollte.
Es geht um zweigeschossige Häuser mit Raum für Kinder
Hintergrund ist der Wunsch von jungen Familien, die man gerne angesiedelt sehen möchte, meist auf den für heutige Verhältnisse normal großen Grundstücken von etwa 600 Quadratmetern ein zweigeschossiges Haus bauen möchten, damit genügend Raum für die Kinder vorhanden ist. Mehrere Fertighausanbieter können dann allerdings die im Bebauungsplan festgesetzten Maße nicht einhalten. So würde das Obergeschoss nicht voll ausbaufähig sein, hieß es aus dem Gemeinderat.
Ralf Götzinger fand, dass man sich da auf die Fachleute verlassen müsse. Die sollten sich im Vorfeld mit den Fertighausanbietern an einen Tisch setzen, damit es später für die Bauherren nicht teuer wird.
Dennoch: Ausnahmen sollen nicht zur Regel werden
Manfred Wörner ergänzte: Auch wenn eine Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes eher die Ausnahme sein sollten, in diesem Fall mache es Sinn. Schon bei der Bebauung des Nachbarbaugebietes "Knauer I" habe man schließlich mehreren Befreiungen zugestimmt.
Rainer Gerhards gab zu bedenken, dass auch schon gekaufte Grundstücke zurückgegeben wurden, weil man erst spät erkannte, dass die festgelegten Höchstmaße keine zwei Vollgeschosse, vor allem im vorderen Bereich des Baugebietes zulassen.
Schließlich stimmte der Gemeinderat mehrheitlich für eine Befreiung in allen drei Fällen. Die Verwaltung bekam dazu den Auftrag, zu prüfen, ob man den Bebauungsplan "Knauer II" grundsätzlich ändern muss, damit solche Befreiungen zukünftig nicht notwendig sind. Sie sollen die Ausnahme bleiben und nicht die Regel.