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Bad Mergentheim: Besuchsverbot im Caritas-Krankenhaus ab Samstag

Bad Mergentheim

Besuchsverbot im Caritas-Krankenhaus ab Samstag

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    Angesichts der weiter rasant steigenden Infektionszahlen gilt im Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim ab kommendem Samstag, 27. November, ein allgemeines Besuchsverbot. Heißt es in einer Pressemeldung des Krankenhauses. Bis auf weiteres dürfen keine Besucher das Krankenhaus betreten. Nur in wenigen Ausnahmefällen werden Besucherinnen und Besucher unter strengen Auflagen und in Rücksprache mit dem zuständigen Chefarzt zugelassen, etwa bei der Begleitung von sterbenden oder schwerstkranken Patienten.

    Auch auf der Kinderstation sind weiterhin Besuche möglich. "Ein Elternteil darf das minderjährige Kind besuchen. Für die Besuchsperson gilt dann, dass sie unabhängig vom Impfstatus ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen muss", wird Mathias Buttmann, stellvertretender Ärztlicher Direktor zitiert. Außerdem dürfen bei dem Besucher beziehungsweise der Besucherin keine Erkältungssymptome vorliegen und kein Kontakt zu Corona-positiv getesteten Personen bestehen.

    Auch für Männer oder Vertrauenspersonen, die ihre Partnerin während der Geburt begleiten, gilt diese Ausnahme. Pro Tag ist ein Besuch auf der geburtshilflichen Station für eine Stunde möglich, wenn jeweils eine aktuelle negative Testbescheinigung vorgelegt wird. Dies gilt auch für geimpfte und genesene Besucher. Heißt es weiter.

    Auch für ambulante Termine gilt die Testpflicht

    Für alle ambulanten Patienten und Patientinnen, die einen Termin im Caritas-Krankenhaus haben, gilt ebenfalls, dass sie unabhängig vom Impfstatus ein aktuelles negatives Testergebnis mitbringen müssen. Begleitpersonen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Kindern, dementen oder körperlich schwer eingeschränkten Patienten. Auch für Kinder mit ambulanten Terminen im Haus und deren Eltern gilt die Testpflicht. Ist der Meldung zu entnehmen.

    Patienten und Patientinnen, die zur ambulanten Physiotherapie ins Caritas kommen, müssen künftig den Haupteingang benutzen. Der Seiteneingang wird geschlossen. Für diese Patienten gilt ebenfalls unabhängig vom Impfstatus eine Testpflicht. Weiterhin gilt die FFP2-Maskenpflicht und das Abstandsgebot von 1,5 Metern für alle Patienten und Patientinnen sowie Besucher und Besucherinnen, die ins Caritas-Krankenhaus kommen.

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