Dorthin nämlich hatten ihn zwei Freunde des „kleinen“ Bruders verbannt, nachdem der 18-Jährige, aufgeheizt von zu viel Alkohol, anfing, mit zwei Küchenmessern herumzufuchteln. Er drohte sogar, seinen Bruder umzubringen.
Durch das beherzte Eingreifen der Freunde konnte denn auch Schlimmeres verhindert werden. Allerdings musste einer der Helfer Federn lassen: Der Wüterich biss ihn in den Oberarm. Mit der Folge, dass ihm vor dem Jugendschöffengericht nicht nur Bedrohung, sondern auch vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen wurde.
Eigentlich hatte man einen entspannten Abend mit dem Anschauern diverser DVDs verbringen wollen. Doch der kam zu den immerwährenden Querelen zwischen den Brüdern dazu. Den vertrug der Angeklagte überhaupt nicht; er wurde dann immer aggressiv, wie er selbst zugab. Auch der Gutachter attestierte ihm ein erhebliches Alkoholproblem. Deshalb könne er sich auch trotz der beträchtlichen Blutalkoholkonzentration von 2,34 Promille nicht auf eingeschränkte Schuldfähigkeit herausreden.
Zwar hielt wegen der Reifeverzögerung des Angeklagten auch das Gericht die Bestrafung nach Jugendstrafrecht und auch die Dauer der Jugendstrafe von zehn Monaten für angemessen. Doch da es sich um die erste Freiheitsstrafe handelte, und die Folgen seiner Vergehen doch nicht so gravierend waren, gab das Gericht ihm trotz aller Bedenken noch einmal die Chance auf Bewährung.
Dies allerdings unter der Führung und Aufsicht sowohl eines Bewährungs- als auch eines Betreuungshelfers – und mit der Maßgabe, zukünftig alle illegalen Drogen zu meiden, eine stationäre Drogentherapie zu absolvieren und seinen Hauptschulabschluss nachzuholen.