In Baden-Württemberg werden die stationären Pflegeeinrichtungen ab dieser Woche für vorerst drei Wochen durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bei der Umsetzung der Testpflicht unterstützt. Die Testpflicht gilt für Besucher, externe Personen wie Seelsorger, Handwerker, Physiotherapeuten sowie für Mitarbeitende der Pflegeeinrichtungen, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Integration und Soziales. Zutritt ist nur nach vorherigem negativem Antigentest und mit einer FFP2-Maske zulässig.
Tauberbischofsheim