Im Main-Tauber-Kreis wurden in der Zeit von Donnerstag, 13., bis Freitag, 14. Januar, insgesamt 201 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt, davon 93 am Donnerstag und 108 am Freitag. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 11 116, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts Main-Tauber.
Die Zahl der Genesenen steigt um 40 Personen auf 10 223. Somit sind derzeit 757 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Die am Donnerstag und Freitag neu festgestellten Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 2, Bad Mergentheim: 27, Boxberg: 6, Creglingen: 8, Freudenberg: 7, Großrinderfeld: 4, Grünsfeld: 8, Igersheim: 3, Königheim: 11, Külsheim: 20, Lauda-Königshofen: 33, Niederstetten: 2, Tauberbischofsheim: 23, Weikersheim: 7, Werbach: 4, Wertheim: 30 und Wittighausen: 6.
Ein weiterer Todesfall im Landkreis bestätigt
Das Gesundheitsamt hat einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei dem Verstorbenen handelt es sich um einen Mann im Alter von über 95 Jahren. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 136 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gestorben, davon zehn im Jahr 2022.
Bei 79 der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde die Omikron-Variante des Coronavirus durch nachträgliche Typisierung der Laborproben nachgewiesen. Damit wurde nunmehr bei insgesamt 310 Fällen im Landkreis die Omikron-Variante festgestellt, heißt es in der Mitteilung weiter.
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Donnerstag, 13. Januar, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg bei 365,5. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 3,1. Die Auslastung der Intensivbetten mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten in Baden-Württemberg lag bei 378.
Regelungen der Alarmstufe II bleiben bestehen
Mit den wieder ansteigenden Inzidenzen ist aus Sicht der Landesregierung zu erwarten, dass auch die Belastung der Krankenhäuser wieder steigt. Daher hat das Land entschieden, dass trotz des kurzfristigen Rückgangs der Belegung der Intensivbetten unter 450 die Regelungen der Alarmstufe II bis mindestens Dienstag, 1. Februar, bestehen bleiben. Dies gilt laut Kabinettsbeschluss unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsinzidenz.
Die neue Corona-Verordnung ist am Mittwoch, 12. Januar, in Kraft getreten. Darin wurde auch die Maskenpflicht angepasst. In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske tragen. Dies gilt laut Presseschreiben nicht für den öffentlichen Verkehr und nicht in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gelten weiter die vom Bund gesetzten Regeln. Zudem gilt die Sperrzeit für die Gastronomie nun von 22.30 bis 6 Uhr.
Quarantäne wird verkürzt und vereinfacht
Mit Blick auf die rasante Verbreitung der Omikron-Variante und die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit der kritischen Infrastruktur verkürzt und vereinfacht das Land außerdem die Quarantäne für Kontaktpersonen. Es orientierte sich dabei an dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz.
Positiv getestete Personen können die Absonderung nun nach zehn Tagen beenden. Ab dem siebten Tag der Absonderung ist eine Freitestung mit PCR- oder Antigentest möglich. Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie anderen vulnerablen Bereichen gilt, dass die Arbeitsstätte erst ab Tag sieben mit negativem PCR-Test sowie nach 48 Stunden Symptomfreiheit wieder betreten werden darf, so die Mittelung.
Kontaktpersonen müssen ohne Freitestung ebenfalls zehn Tage in Absonderung. Ab dem siebten Tag ist eine Freitestung möglich. Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen können sich bereits ab dem fünften Tag freitesten. Frisch genesene oder frisch geimpfte Personen bis maximal drei Monate nach der Infektion oder der Impfung sowie Personen mit Auffrischungsimpfung sind von der Pflicht zur Absonderung befreit.