Die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) schreibt auch für den Weinbau vor, dass im Frühjahr der Stickstoffgehalt im Boden bestimmt und dieser Analysewert dann in der Düngebedarfsberechnung berücksichtigt wird. Die Stickstoffdüngung muss laut SchALVO innerhalb von zwei Wochen nach dem Vorliegen der Messergebnisse durchgeführt werden. Ansonsten ist eine erneute Probenahme nötig, so eine Pressemitteilung des Landratsamtes Tauberbischofsheim.
TAUBERBISCHOFSHEIM