Ab Januar 2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmen – auch Kleinunternehmen – in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Auch der Versand von E-Rechnungen wird ab dem 1. Januar zur Pflicht, allerdings gibt es Übergangsregelungen. Die folgenden Informationen sind einer Pressemitteilung der Handwerkskammer Heilbronn-Franken entnommen.
Tauberbischofsheim