Eine Frau aus Wertheim machte Anzeige bei der Polizei. Durch einen Einbruch in ihre Wohnung seien ihr Schmuck und Uhren im Wert von 40 000 Euro abhanden gekommen, hatte sie zu Protokoll gegeben. Wenige Tage später meldete die 57-Jährige den Fall der Hausratversicherung. Es stellte sich jedoch heraus, dass es kein Einbruch stattfand. Folglich zahlte die Versicherung nicht.
Wegen Vortäuschung einer Straftat und versuchten Betrugs verurteilte das Amtsgericht Wertheim die Frau, inzwischen wohnhaft im Kreis Miltenberg, zu einer Strafe von acht Monaten. Das Gericht setzte sie gegen Ableistung von 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit zur Bewährung aus.
Hintergrund der Tat war, dass die Angeklagte aus dem Betrieb einer Gaststätte nach eigenen Angaben 20 000 Schulden hatte. An Hand der eingereichten Unterlagen errechnete die Versicherung den Wert der gemeldeten Gegenstände mit 32 000 Euro. Die maximale Auszahlung hätte jedoch wegen Begrenzung der Versicherungssumme bei Schmuck oder wegen Unterversicherung nur 13 000 Euro betragen,
Auf Grund von Verdachtsmomenten durchsuchte die Polizei ein Wohnung außerhalb von Wertheim beschlagnahmte Schmuck und Uhren. Die Angeklagte legte daraufhin ein Geständnis ab.
Mehr Geld durch Verkauf
Auf Anmerkung des Gerichts, dass ein Verkauf der Wertsachen mehr Geld gebracht hätte, als die Versicherung zahlen wollte, erwiderte die Beschuldigte, es habe sich um Erinnerungsstücke gehandelt.
Der Verteidiger erklärte, beim Pachtvertrag für die Gaststätte sei die Mandantin von der Brauerei „über den Tisch gezogen“ worden. In einem gerichtlichen Zivilverfahren seien unberechtigte Forderungen zum Wegfall gekommen. Beide Parteien hätten einen Vergleich geschlossen.
Das Gericht merkte in der Urteilsbegründung an, so ganz unprofessionell, wie vom Anwalt behauptet, sei die Vortäuschung des Einbruchs nicht gewesen. Schließlich habe die Polizei die Behauptungen zunächst geglaubt. Zudem sei das Geständnis erst erfolgt, als die Wahrheit aufgedeckt und „nichts mehr zu retten“ war. Angesichts des Schmuckwertes könne die finanzielle Situation nicht so verzweifelt gewesen sein.
Die Angeklagte hat mit Hilfe ihrer Kinder beruflich wieder Fuß gefasst. Die Bewährungsstrafe ist eine schwerwiegendere Strafe, belastet finanziell aber weniger als eine Geldstrafe von etwa 2000 bis 3000 Euro. Die Frau nahm das Urteil an.