Mit überraschend großem Erfolg hat die Bürgerinitiative für das „Gärtnerhaus-Projekt“ ihre Unterschriftenaktion zur zukünftigen Nutzung des historischen Hofgärtnerhauses am Wochenende abgeschlossen.
Nach Angaben der beiden Initiatoren Patrizia Sparaco-Huck und Dietrich Grebbin sind weit mehr als die für ein Bürgerbegehren erforderlichen 1730 Unterschriften zusammen gekommen. Sie haben über 2300 Unterstützer gezählt, die damit ihren Willen zum Ausdruck gebracht haben, dass Gärtnerhaus im öffentlichen Eigentum behalten werden soll und dort ein umweltpädagogisches Zentrum für Jung und Alt eingerichtet wird.
Ziel der Unterschrifteninitiative war es, den mehrheitlich gefassten Beschluss des Bad Mergentheimer Gemeinderats vom 9. Dezember zu kippen. Der Gemeinderat hatte seinerzeit beschlossen, das Gärtnerhaus zwischen Kurpark und Schloss zum Verkauf auszuschreiben (wir berichteten). Stattdessen soll das Gebäude – wie von der Stadtverwaltung vorgeschlagen – nach baulicher Sicherung und mittels eines einmaligen Zuschusses von maximal 80 000 Euro gegen einen symbolischen Pachtpreis langfristig an die Naturschutzgruppe Taubergrund verpachtet werden, um dort ein umweltpädagogisches Zentrum aufzubauen.
Die Initiatoren zeigten sich überwältigt von der positiven Resonanz und Unterstützung, die sie von vielen Seiten erfahren hätten. Der große Erfolg sei umso bemerkenswerter, als das statt der gesetzlich vorgesehenen sechs Wochen nur drei Wochen zur Verfügung gestanden hätten, weil der Text auf den Unterschriftenlisten auf Anregung des Regierungspräsidiums in Stuttgart eine genauere Aufstellung der Kosten enthalten sollte. Deshalb musste die Unterschriftenaktion neu gestartet werden. Dieser Neustart wurde zudem durch die vielen Feiertage erschwert. „Nach diesem deutlichen Bürgervotum ist jetzt der Gemeinderat am Zug“, meinte Grebbin.
Wie wird es nun weitergehen? Zunächst muss die Stadtverwaltung die Unterschriften auf den Listen mit dem Wählerverzeichnis abgleichen und jede einzelne auf ihre Gültigkeit überprüfen. Nur Unterschriften von wahlberechtigten Bad Mergentheimer Bürgern sind gültig. Sind dies mehr als zehn Prozent, muss sich der Gemeinderat mit dem Bürgerbegehren befassen und die Gültigkeit feststellen. Danach stehen zwei Varianten offen: Entweder der Gemeinderat entspricht von sich aus dem Bürgerbegehren oder er beschließt einen Bürgerentscheid. In dem Fall läge die Entscheidung über die Zukunft des Gärtnerhauses in den Händen der Bürger selbst.