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Großrinderfeld: Flexible Verwaltung

Großrinderfeld

Flexible Verwaltung

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    Mit der Verabschiedung einer neuen Hauptsatzung macht die Gemeinde Großrinderfeld die Abschaffung der unechten Teilortswahl möglich.
    Mit der Verabschiedung einer neuen Hauptsatzung macht die Gemeinde Großrinderfeld die Abschaffung der unechten Teilortswahl möglich. Foto: Matthias Ernst

    In seiner öffentlichen Sitzung am 25. Februar 2025 im Dorfgemeinschaftshaus in Schönfeld hat der Gemeinderat von Großrinderfeld die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde beschlossen. Wesentliche Anpassungen betreffen die Verfügungshöhe des Bürgermeisters sowie die Aufhebung der unechten Teilortswahl ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens bei der nächsten Kommunalwahl 2029. Bereits in der Sitzung am 3. Dezember 2024 hatte der Gemeinderat den grundsätzlichen Beschluss zur Anpassung der Hauptsatzung gefasst. Nach Ausarbeitung eines entsprechenden Entwurfs durch die Verwaltung unter der Federführung von Hauptamtsleiter Fabian Richter lag nun die finale Beschlussvorlage vor.

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