In der letzten Sitzung des Gemeinderats 2024 wurden wichtige Entscheidungen zur Anpassung der Gebühren für Abwasser und Trinkwasser getroffen. Nach ausführlichen Beratungen beschloss das Gremium bereits in der vorausgegangenen Sitzung, die bisherigen Gebührensätze nach den Berechnungen des Fachbüros "Schmidt und Hauser" anzupassen, um den gestiegenen Anforderungen und Betriebskosten gerecht zu werden.
Die neuen Regelungen wurden in zwei Änderungssatzungen festgehalten, die verabschiedet und im Amtsblatt veröffentlicht wurden. Sie treten am 1. Januar in Kraft. Armin Arbinger fragte nochmals nach, was aus seiner und der seiner Kollegen gestellten Anfrage bezüglich der Berechnungsgrundlage geworden sei. Die Antwort des Fachbüros hatte ihn nicht überzeugt und er wollte von der Verwaltung wissen, woher die großen Sprünge bei der Abwassergebühr für 2026 und die gestiegene Niederschlagsgebühr für dasselbe Jahr kommen. Dies konnte ihm erneut nicht plausibel erklärt werden. Man werde allerdings allen Gemeinderäten die kompletten Zahlen, die an das Fachbüro gegangen sind, zur Verfügung stellen, machte Hauptamtsleiter Timo Arnold ein Angebot. Er und Bürgermeister Marcus Wessels vertrauen den Berechnungen der "Ingenieure".
Erhöhung der Abwassergebühren soll kostendeckende Finanzierung gewährleisten
Im Bereich der Abwasserbeseitigung sieht die überarbeitete Satzung eine Erhöhung der Gebühren vor. Die Schmutzwassergebühr wird ab dem 1. Januar auf 2,49 Euro pro Kubikmeter festgelegt. Zum 1. Januar 2026 steigt dieser Satz auf 2,94 Euro. Auch die Niederschlagswassergebühr, die für versiegelte Flächen erhoben wird, wird angepasst. Sie beträgt ab 2025 jährlich 0,30 Euro pro Quadratmeter und steigt im Folgejahr auf 0,57 Euro. Mit diesen Änderungen soll eine kostendeckende Finanzierung der Abwasserbeseitigung gewährleistet werden.
Auch die Wasserversorgungssatzung wurde umfassend überarbeitet. Die Grundgebühr, die je nach Nenngröße der Wasserzähler gestaffelt ist, wurde neu geregelt. Zähler mit einer Nenngröße von 2,5 und 4 (Dauerdurchfluss Q3) sowie 3,13 und 5 (Überlastdurchfluss Q4) kosten künftig 3 Euro pro Monat. Für größere Zähler, wie jene mit Dauerdurchfluss Q3 von 6,3 und 10 sowie Überlastdurchfluss Q4 von 7,9 und 12,5, beträgt die Grundgebühr 5,30 Euro pro Monat. Die Verbrauchsgebühr für Wasser wird einheitlich auf 4,09 Euro pro Kubikmeter festgelegt und gilt auch für Bauwasserzähler oder andere bewegliche Wasserzähler.
Bürgermeister Wessels hob die Bedeutung dieser Anpassungen hervor: "Die neuen Gebührensätze spiegeln die gestiegenen Kosten für Betrieb und Unterhalt wider und schaffen eine stabile Grundlage für die Zukunft. So können wir die hohe Qualität unserer Wasser- und Abwasserversorgung weiterhin sicherstellen."
Glasfaserkabel werden nächstes Jahr weiter ausgebaut
Die Änderungen werden im Amtsblatt der Gemeinde Wittighausen und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und sind ab dem neuen Jahr gültig. Mit dieser Neuregelung zeigt die Gemeinde Verantwortung für eine nachhaltige und kostendeckende Versorgung, die auch künftigen Herausforderungen gewachsen ist. Beide Beschlüsse waren einstimmig.
Bürgermeister Wessels informierte, dass man der "BBV Deutsche Glasfaser" ein Zwangsgeld angedroht habe, damit die nicht ordnungsgemäß erfolgten Verlegearbeiten der Glasfaserleitungen im Ortsgebiet schnellstens behoben werden – scheinbar mit Erfolg. Denn bis Jahresende sollen alle geöffneten Gehsteige und Straßenquerungen mit einer Tragschicht aus Asphalt winterfest gemacht werden, bevor im nächsten Jahr der definitive Ausbau fortgesetzt wird. Alle Arbeiten werden nun von der Firma "TLI" übernommen, die Firma "Tennet" habe weiterhin ein Betretungsverbot in der Gemeinde und werde auch nicht wiederkommen.