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Großrinderfeld: Großrinderfeld: Digitale Bürgerdienste werden ausgebaut

Großrinderfeld

Großrinderfeld: Digitale Bürgerdienste werden ausgebaut

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    Zukünftig sind die Sitzungsunterlagen der Gemeinde Großrinderfeld auch online einsehbar.
    Zukünftig sind die Sitzungsunterlagen der Gemeinde Großrinderfeld auch online einsehbar. Foto: Screenshot: Matthias Ernst

    Einen weiteren Schritt in Richtung digitales Rathaus unternimmt die Gemeinde Großrinderfeld und stellt ihre öffentlichen Sitzungsvorlagen für die Gemeinderatssitzungen zukünftig auf die gemeindliche Homepage und damit für jeden einsehbar. "Wir sind damit wieder einmal Vorreiter im Kreis", freute sich Bürgermeister Johannes Leibold in der jüngsten Gemeinderatssitzung im Bürger- und Vereinsheim Ilmspan. Schließlich soll bis Ende 2022 das Online-Zugangs-Gesetz des Landes umgesetzt sein.

    Dazu zähle aber noch viel mehr, als der Service, die Unterlagen der Gemeinderatssitzung online zu hinterlegen, erklärte der Bürgermeister. So werden zukünftig alle einfachen Dienstleistungen einer Gemeinde auch online durchführbar sein – man muss dann nicht mehr extra ins Rathaus kommen. Die Interaktion zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit der Kommune soll so "deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher" werden, nannte Leibold die Vorteile des Systems.

    Künftig kann man auch digital bezahlen

    Um die Dienste auch datenschutzkonform anbieten zu können, wurde in der Sitzung ein externer Dienstleister beauftragt, eine Microsite auf einer eigenständigen Subdomain zu erstellen, damit das normale Arbeitssystem der Gemeinde nicht gestört wird. Zusätzlich werden mehrere Schnittstellen zu allen digitalen Prozessen der bestehenden Homepage und zur Service BW eingerichtet. "Zukünftig kann man dann auch digital gleich zahlen", nannte der Bürgermeister einen weiteren Vorteil. Welches Bezahlsystem dann zum Einsatz kommt, wird sich noch herausstellen. Er berichtete allerdings von einem Gespräch mit der Sparkasse Tauberfranken, das sehr offen geführt worden sei. "Wir waren nach Aussage der Sparkasse die erste Kommune im Kreis, die in diesem Zusammenhang nachgefragt hat", berichtete Leibold mit ein wenig Stolz in der Stimme.

    Rainer Gerhards hält es für gut, dass sich die Gemeinde hier breit aufstellt. "Wir sind eine Kommune, die schon viel digital macht". Ralf Schieß gab zu bedenken, dass man sich nicht auf ein Bezahlsystem festlegen, sondern möglichst viele Angebote für die Bürgerinnen und Bürger bieten sollte.

    Wie geräumt werden muss, wenn es keinen Gehweg gibt

    In der Sitzung wurde ebenfalls beschlossen, die gemeindliche Satzung zur Räum- und Streupflicht aus dem Jahr 1989 an heutige Vorgaben anzupassen. Vor allem die Klarstellung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, wie die Bürgerinnen und Bürger bei Straßen ohne Gehweg räumen müssen, war für viele Gemeinderäte Neuland. Nun ist in der Satzung geregelt, dass in ungeraden Jahren Anlieger mit ungeraden Hausnummern, in geraden Jahren die mit gerader Hausnummer auf jeweils einer Straßenseite zu räumen und zu streuen haben.

    Dabei soll grundsätzlich nur Streumaterial verwendet werden, welches stumpf ist. Der Einsatz von Streusalz ist auf spezielle Anforderungen begrenzt. Nur bei Blitzeis, an steilen und abschüssigen Gehwegen, Treppen oder Rampen sowie zum Auftauen festgetretener Eis- und Schneerückstände darf auf Streusalz zurückgegriffen werden. Man habe sich grundsätzlich an die Empfehlungen des Gemeindetages gehalten, so Bürgermeister Leibold. 

    Gefasst wurde auch ein Grundsatzbeschluss, eine Biotopverbundplanung in Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband anzugehen. Entsprechende Vorgespräche hatte Bürgermeister Leibold bereits mit der Biotopverbundbotschafterin des Landkreises, Johanna Klebe, geführt (wir berichteten). Man will jetzt einen Förderantrag stellen, damit das Thema bald angegangen werden kann.

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